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Muotathaler Drama - Urteil gegen Mörder bestätigtSchwyz - Das Kantonsgericht Schwyz hat den Jugendlichen, der 2008 in Muotathal seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder erstochen hat, wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu neun Monaten bedingt verurteilt. Es hat damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.sl / Quelle: sda / Montag, 3. Mai 2010 / 12:06 h
Das Kantonsgericht veröffentlichte das Urteil im Dispositiv. Die Parteien haben das Recht, innert 30 Tagen eine ausführliche Urteilsbegründung zu verlangen.
Schuld- und Strafpunkte bestätigt Die in der Anklage aufgeführten Merkmale seien unabhängig von der psychiatrischen Beurteilung skrupellos, heisst es in der Kurzbegründung des Kantonsgericht. Damit handle es sich um einen Mord. Die persönlichen Umstände änderten daran nichts. Somit bestätigte das Kantonsgericht das Urteil des Jugendgerichts in den Schuld- und Strafpunkten. Im August 2009 war der heute 18-jährige Täter vom Jugendgericht des mehrfachen Mordes und des versuchten mehrfachen Mordes schuldig gesprochen und zu einer bedingten Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Die Verteidigung appellierte ans Kantonsgericht. Am vergangenen Dienstag fand der Prozess vor dem Kantonsgericht statt.Das Kantonsgericht Schwyz hat das erstinstanzliche Urteil gegen den jugendlichen Mörder bestätigt. (Symbolbild) /
Der Staatsanwalt forderte eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz. Die Verteidigung plädierte für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung. Der Jugendliche ist zurzeit in einem Jugendheim untergebracht, wo er eine Kochlehre begonnen hat. Zudem macht er eine Therapie. Urteil gegen Kollegen bestätigt Weiter bestätigte das Kantonsgericht auch das Urteil gegen einen Kollegen des Haupttäters, der erstinstanzlich wegen Gehilfenschaft verurteilt worden war. Das Muotathaler Familiendrama ereignete sich in der Nacht auf den 12. April 2008. Der Täter tötete damals seine 39-jährige Stiefmutter und seinen 13-jährigen Stiefbruder mit mehreren Messerstichen. Danach griff er den leiblichen Vater an und verletzte diesen.
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