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Kein legaler Aufenthaltsstatus durch HeiratBern - Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, soll seinen Aufenthalt nicht mehr nachträglich durch eine Heirat legitimieren können. Ausländische Brautleute müssen künftig nachweisen, dass sie sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten.fkl / Quelle: sda / Freitag, 4. Juni 2010 / 14:03 h
Der Bundesrat hat beschlossen, die rechtlichen Grundlagen für die Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.
Ausländer müssen künftig vor der Heirat beweisen, dass sie legal in der Schweiz leben. /
Die Zivilstandsämter erhalten mit dem Erlass Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem. Die neuen Regelungen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen wollen. Die Änderung des Zivilgesetzbuches geht auf eine parlamentarische Initiative von SVP-Präsident Toni Brunner zurück. Das Parlament hiess die Revision Mitte letzten Jahres gut.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
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Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
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