Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union geht damit ein Teil der Mitgliedsländer in der Justizpolitik einen Sonderweg. Bereits Anfang Juni hatten sich die Justizminister der EU darauf geeinigt. Andere EU-Staaten können sich dem anschliessen.
Nun können die 14 Länder einheitliche Regeln aufstellen, welches nationale Scheidungsrecht angewendet werden soll. Die Verordnung soll für Partner gelten, die unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben.
Künftig wählbar
Sie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen.
Die Scheidungen in Europa werden erleichtert.(Symbolbild) /


Dabei gilt abgestuft das Recht des Landes, in dem das Paar wohnt, oder dessen Nationalität beide besitzen oder in dem die Scheidung eingereicht wurde.
Als Beispiel: Ein deutsch-französischen Paar, das in Belgien lebt, hat damit die Wahl zwischen dem deutschen, dem französischen oder dem belgischen Recht. Im Streitfall gilt zunächst das Recht des gewöhnlichen Wohnorts.den Bisher war nach dem so genannten Windhundprinzip der Partner im Vorteil, der am schnellsten vor Gericht eilte.
Jährlich 170'000 Scheidungen vollzogen
Nach Angaben des Europaparlaments werden in der EU jährlich grenzüberschreitend mehr als 350'000 Ehen geschlossen und 170'000 Scheidungen vollzogen. Zu den Ländern mit den höchsten Zahlen an bi-nationalen Scheidungen gehören Deutschland (34'000) und Frankreich (20'500).
Die «Verstärkte Zusammenarbeit» wurde nötig, weil die 27 Länder gemeinsam keine Einigung finden konnten. Seit Jahren arbeiten die EU-Staaten an einem einheitlichen Scheidungsrecht, doch Schweden blockierte das Vorhaben.