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Doch kein «Atomrappen» im AargauAarau - Der Aargauer Regierungsrat hat die umstrittene Idee eines «Atomrappens» begraben. Auf freiwilliger Basis soll eine Entschädigung regionaler Standortnachteile jedoch möglich werden. Das will der Regierungsrat im revidierten Energiegesetz verankern.ade / Quelle: sda / Freitag, 18. Juni 2010 / 13:56 h
Grossanlagen wie ein Kernkraftwerk, die eine Bewilligung des Bundes benötigten, könnten nicht mit einer obligatorischen Abgeltung belegt werden, sagte Regierungsrat und Landammann Peter C. Beyeler (FDP) vor den Medien in Aarau.
Im Entwurf für die Revision des Ernergiegesetzes hatte der Regierungsrat im Oktober einen «Atomrappen» vorgeschlagen. Zur Diskussion stand ein «finanzieller Ausgleich der Standortgunst» von bis zu 1 Rappen pro Kilowattstunden produziertem Strom.
Der Landammann Peter C. Beyeler (FDP). /
Zweckgebunden genutzt werden Der Aargau wollte als Standortkanton von drei der fünf Schweizer Atomkraftwerken auf ähnliche Weise profitieren wie die Bergkantone vom Wasserzins für ihre Wasserkraftwerke. Die Einnahmen sollten zweckgebunden für die Förderung der erneuerbaren Energien genutzt werden. Nach Kritik der bürgerlichen Mehrheit im Kantonsparlament und der AKW-Betreiber liess der Regierungsrat die Idee nun fallen. Das revidierte Energiegesetz soll einzig die Rechtsgrundlage schaffen, dass die Standortgemeinden mit den Betreibern eine Abgeltung vertraglich regeln können.
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