Dessen Experten hatten zu Testzwecken insgesamt 88 Schwimmartikel an Stränden in Frankreich, Italien und den Niederlanden gekauft - von Luftmatratzen über Schwimmringe bis hin zu Schwimmtieren.
Das Ergebnis war laut TÜV alarmierend: Jedes zweite der geprüften Produkte durfte in der EU gar nicht verkauft werden, weil Sicherheits- und Kennzeichnungsnormen nicht erfüllt waren.
Gefährliche Weichmacher
Die Tester bemängelten vor allem die Belastung durch Phthalat-Weichmacher, die allein bei 29 Wasserspielzeugen über den zulässigen Grenzwerten lag.
Den traurigen Rekord erzielte ein aufblasbarer Delfin, der in Italien gekauft wurde: Bei dem Schwimmtier betrug der Wert des Weichmachers DEHP im Aufblasventil 36 Prozent - zugelassen sind 0,1 Prozent.
Phthlate stehen im Verdacht, hormonell zu wirken und krebserregend zu sein. Drei weitere Wasserspielzeuge fielen im Test wegen der Gefahr durch, dass Kinder Ventile oder andere Kleinteile abreissen und verschlucken könnten, was im Ernstfall zu einer unmittelbaren Erstickung führen könnte.
Aufblasbares Badespielzeug soll gemäss TÜV-Experten bei «verlässlichen Quellen» gekauft werden. (Symbolbild) /

Babyschwimmsitze mit Kipp-Garantie
Die Experten beanstandeten auch sechs Babyschwimmsitze. Bei ihnen bestand die Gefahr, dass die Kinder im Wasser sofort kentern - weil der Sitz zu hoch ist und das Baby somit zu weit aus dem Wasser ragt. Genau damit aber rechneten die Eltern natürlich nicht, bemängelte der TÜV.
Die Experten rieten, Schwimmhilfen für Babys und Kleinkinder am besten nicht erst in den Ferien zu kaufen, sondern bereits zuvor und nach genauer Beratung.
Überhaupt solle aufblasbares Badespielzeug bei «verlässlichen Quellen» gekauft werden: Fachläden, Einzelhandelsketten oder Kaufhäuser besässen eine interne Qualitätssicherung und arbeiteten weltweit mit unabhängigen Testhäusern zusammen. Die «Bude» am Strand oder der Kiosk auf der Promenade verfügten oft nicht über diese Möglichkeiten.