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Verbotene Weichmacher im BadespielzeugBasel - Die Kantonslaboratorien beider Basel haben erneut Badespielzeuge auf unerlaubte Weichmacher überprüft. Vier von 29 Proben fielen wegen einem zu hohen Phthalatgehalt durch.fkl / Quelle: sda / Freitag, 17. Juli 2009 / 11:58 h
Gegenüber früheren Untersuchungen sank die Beanstandungsquote von 25 bis 30 Prozent auf nunmehr 14 Prozent. Auch diesen Wert halten die beiden Kantonslabors für inakzeptabel hoch. Deshalb stellen sie in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht weitere Kontrollen in Aussicht.
Bei den 29 in diesem Jahr untersuchten Proben handelt es sich um schwimmfähige Quietschenten, Schiffe und Bälle sowie um Schnorchel und Taucherbrillen. Bei vier Produkten lag der Phthalalgehalt mit 0,3 bis 34 Prozent über den erlaubten 0,1 Prozent.
Kinder mögen Badespielzeug, aber zu viele Produkte enthalten gefährliche Phtalate. /
Schnorchel wurde als phtalatfrei gekennzeichnet Bei den aus dem Verkehr gezogenen Produkten handelt es sich um zwei Schnorchel, eine Taucherbrille und einen Minischwimmring. Der eine Schnorchel war auf der Verpackung trotz einem Gehalt von 29 Prozent als «phthalatfrei» angespriesen worden. Die beanstandeten Proben stammen aus China, Deutschland und Itailen. Phthalate, die als Weichmacher von Kunststoffen dienen, gelten als Auslöser von Allergien, Asthma oder Krebs. Ausserdem können sie die Fortpflanzungsfähigkeit sowie Leber und Nieren gefährden. Freigesetzt werden können sie, wenn Kinder sie in den Mund nehmen.
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