Das Parlament hat am 14. März 2022 einen Beschluss mit dem Namen «Motion 18.3898 Pfister» verabschiedet. In diesem Beschluss wird der
Bundesrat aufgefordert, eine verbindliche Regelung zu erlassen, um sicherzustellen, dass die «Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Bekanntmachung)» der
Wettbewerbskommission (WEKO) wirksam umgesetzt wird. Dafür sollen die Regeln dieser Bekanntmachung in eine Verordnung überführt werden. Die KFZ-Bekanntmachung gibt den betroffenen Unternehmen klare Richtlinien, welche Formen von Wettbewerbsabsprachen zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen (z. B.
Die KFZ-Bekanntmachung und -Verordnung sollen wettbewerbsschädliche Absprachen verhindern und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes verhindern. /


Hersteller und Händler) im Automobilmarkt als schwerwiegende Wettbewerbsverstösse angesehen werden.
Um den Marktteilnehmern mehr Rechtssicherheit bei der Auslegung des Kartellgesetzes zu bieten, ermöglicht die Verordnung, dass die WEKO Bekanntmachungen und der Bundesrat Verordnungen erlassen können. Die Bekanntmachungen der WEKO geben einen Einblick in ihre derzeitige Praxis bei der Anwendung des Kartellgesetzes und dienen als Orientierungshilfe. Sie sind jedoch nicht rechtlich bindend für Verwaltungs- und Zivilgerichte. Verordnungen des Bundesrates hingegen sind für die WEKO und die Gerichte verbindlich.
Die KFZ-Bekanntmachung und die KFZ-Verordnung sollen den Wettbewerb in der Schweiz schützen, indem sie wettbewerbsschädliche Absprachen verhindern und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes verhindern. Die bestehende KFZ-Bekanntmachung läuft am 31. Dezember 2023 aus und wird ab dem 1. Januar 2024 durch die KFZ-Verordnung des Bundesrates ersetzt. Dabei werden die Regeln der bestehenden KFZ-Bekanntmachung mit nur geringfügigen inhaltlichen Änderungen in die KFZ-Verordnung übernommen.