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Schläger-Opfer Brunner starb an Herzversagen

München - Der bei einer Schlägerei auf dem S-Bahnsteig in München-Solln ums Leben gekommene Geschäftsmann Dominik Brunner starb offenbar an Herzversagen und nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe, die ihm zwei des Mordes angeklagte junge Männer versetzt hatten.

bang / Quelle: sda / Samstag, 17. Juli 2010 / 15:31 h

Dies habe die Staatsanwaltschaft München bestätigt, berichteten der «Münchner Merkur» und «Der Spiegel» übereinstimmend am Samstag. Der 50-jährige Brunner habe an einem Herzfehler gelitten. In der Anklageschrift sei davon nicht die Rede. Dort habe die Staatsanwaltschaft nur vage formuliert, Brunner sei «an den Folgen des Angriffs der Angeschuldigten» gestorben. Ungeachtet der Berichte hält die Staatsanwaltschaft an den Mordvorwürfen gegen die beiden Angeklagten fest: Das Opfer sei daran gestorben, «dass das Herz stehen geblieben ist und zwar infolge der Tritte und Schläge», sagte die Münchner Staatsanwältin Barbara Stockinger am Samstag dem Bayerischen Rundfunk. Die Staatsanwaltin verwies auf den Obduktionsbericht, dem zufolge keine einzelne Verletzung zum Tode Brunners führte.



Das Ergebnis der Obduktion werde erst in den kommenden Prozesstagen erörtert. (Symbolbild) /

Ursächlich sei vielmehr die «Gesamtheit der Tritte und Schläge» gewesen. Ohne die massive Gewalteinwirkung wäre Brunner nicht gestorben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es «keine neuen, keine überraschenden Gesichtspunkte» in dem Prozess und bei der Todesursache.

Juristische Abklärung

Vor dem Landgericht München läuft seit Dienstag der Prozess gegen zwei junge Männer, die Brunner getötet haben sollen. Der Fall hatte im vergangenen September bundesweit Aufsehen erregt, weil sich Brunner schützend vor vier Schüler gestellt hatte, die von den beiden damals 17 und 18 Jahre alten Männern bedroht worden waren. Das Ergebnis der Obduktion werde erst in den kommenden Prozesstagen erörtert, wenn die Rechtsmedizin ihr Gutachten vorlege, berichtete der «Münchener Merkur» weiter. Was der Tod durch Herzstillstand juristisch bedeute, werde erst danach geklärt.

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