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Münchner Schläger-Prozess: Fast 10 Jahre Haft

München - Im Prozess um einen in der Münchner S-Bahn zu Tode geprügelten Mann sind die zwei jungen Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der heute 19-jährige Haupttäter kommt wegen Mordes für neun Jahre und zehn Monate hinter Gitter.

sl / Quelle: sda / Montag, 6. September 2010 / 07:23 h

Gegen seinen heute 18-jährigen Komplizen verhängte das Landgericht München I am Montag sieben Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Richter Reinhold Baier handelte der Haupttäter aus Rache, weil der 50-jährige Mann sich am S-Bahnhof München-Solln schützend vor eine Schülergruppe gestellt hatte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Haupttäter die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Beim Komplizen plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen gefährlicher Verletzung mit Todesfolge.

Die Verteidigung hatte mit Jugendstrafen «weit unter sieben Jahren» für den einen und dreieinhalb Jahren für den anderen Angeklagten deutlich niedrigere Strafen verlangt.

Die beiden jungen Männer hatten vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, eine Schülergruppe in der Münchner S-Bahn bedroht und angekündigt, sie auszurauben.

Nicht davongelaufen

Ein 50-jähriger Mann beobachtete dies, rief die Polizei und stellte sich schützend vor die Teenager. «Er hörte nicht weg», sagte Baier in der Urteilsbegründung.



Der Haupttäter bekam zehn, sein Komplize sieben Jahre. /

«Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, 'der Spastiker', sich einmische.»

Am S-Bahnhof Solln stiegen die Täter mit der Schülergruppe und dem Mann aus. Es folgte die tödliche Schlägerei, bei welcher der Mann den ersten Hieb gegen den späteren Haupttäter austeilte - offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren.

Anschliessend wurde er von den jungen Männern geschlagen, stolperte und fiel zu Boden. Hier versagten ihm laut Richter Baier die Kräfte.

Der eine Angeklagte habe nicht den Tod des 50-Jährigen gewollt, sondern ihn nur verletzen wollen. Deshalb habe er versucht, seinen Freund von dem 50-Jährigen wegzuziehen. Dieser trat den Mann trotzdem mit Wucht, sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren der beiden.

Der Mann starb nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Er hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen.

 

 


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