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TV-Nutzer sollen Empfangsgeräte wählen

Bern - Zuschauer von digitalem Fernsehen sollen nicht mehr zwingend die Empfangsgeräte ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die freie Wahl im Gesetz zu verankern.

fkl / Quelle: sda / Freitag, 17. September 2010 / 13:54 h

Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es ein Empfangsgerät, das die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht. In moderneren Fernsehgeräten ist dieses eingebaut. Für ältere Geräte ist dagegen eine separate Set-Top-Box nötig. Diese Geräte werden von den TV-Kabelnetzgesellschaften und Telekomfirmen verkauft oder vermietet, was seit den Anfängen des digitalen Fernsehens auf Kritik stösst. Die Anbieter verschlüsseln die digitalen Signale und zwingen die Nutzer so, ihre Geräte zu beziehen.

Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat nun die freie Wahl des Empfangsgerätes ermöglichen. Er hat am Freitag die Botschaft dazu verabschiedet. Damit setzt er einen Auftrag des Parlaments um, der auf eine Motion von Ständerätin Simonetta Sommaruga zurück geht.

Details erst später

Im Gesetz wird lediglich das Prinzip der Wahlfreiheit verankert.



Für digitales Fernsehen ist eine Set-Top-Box nötig. /

Wie diese sicher gestellt werden soll, will der Bundesrat auf Verordnungsebene regeln. Die Stossrichtung hat er bereits festgelegt, doch betont er, dass bei der Ausarbeitung der Verordnung die Situation erneut beurteilt werden müsse. Es gelte, die neusten technischen Entwicklungen zu berücksichtigen.

In der Anhörung waren die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich auf Kritik gestossen. Die TV-Kabelnetzbetreiber erachten eine Regelung grundsätzlich als unnötig. Den Konsumentenschutzorganisationen ging der Entwurf zu wenig weit. Sie forderten ein Verschlüsselungsverbot.

Viele Eingaben bezogen sich auf die von Cablecom diesen Sommer eingeführte Lösung mit einer Smartcard (DigiCard), welche nur mit der Schnittstelle CI+ funktioniert. Ob die Lösung der Cablecom die vom Bund geplanten Vorschriften erfüllt, müsse erst noch vertieft geprüft werden, heisst es in der Botschaft zur Gesetzesänderung.

 


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