Mit der neuen Aufsicht werden erstmals bisher ausschliesslich nationale Befugnisse auf die europäische Ebene verlagert.
Ab dem kommenden Jahr sollen drei europäische Aufsichtsbehörden neben den nationalen Ämtern Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel überwachen. In bestimmten Ausnahmefällen können sie beaufsichtigten Unternehmen direkt Anweisungen erteilen, um Krisen zu bekämpfen.
Frühwarnsystem installiert
Die EU will damit eine Schwäche beheben, die mit der Finanzkrise zu Tage getreten war. Denn die nationalen Finanzkontrolleure der 27 Mitgliedstaaten hatten trotz schon bestehender Koordinationsgremien keinen Überblick über die Risiken bei europaweit tätigen Banken und arbeiteten manchmal sogar gegeneinander.
Das grosse Ganze im Blick behalten soll ein Systemrisikorat unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB).
Die EU-Kontrolleure können künftig direkte Entscheide über beaufsichtigte Unternehmen treffen. /


Er muss Alarm schlagen, wenn er Krisen heraufziehen sieht. In den ersten fünf Jahren wird der EZB-Präsident den Vorsitz führen, danach kommen Zentralbankchefs aus Nicht-Euro-Ländern wie Grossbritannien an die Reihe.
Ringen um Aufsichtsreform
Das Parlament und die Mitgliedstaaten hatten monatelang hart um die Reform gerungen. Die EU-Länder - vor allem Grossbritannien und Deutschland - wehrten sich zunächst gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechte der europäischen Behörden.
Die tägliche Aufsichtsarbeit bleibt Sache der nationalen Behörden. Doch die EU-Kontrolleure können im Krisenfall künftig direkte Entscheide über beaufsichtigte Unternehmen treffen. Auch wenn eine nationale Behörde gegen europäische Aufsichtsstandards verstösst hat die EU-Aufsicht das letzte Wort.