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Kommentar: Zu dumm für die FreiheitDie Forderung ist klar und unmissverständlich: Der Staatsanwalt will zweimal sieben und einmal acht Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung für die Raser von Schönenwerd.von Patrik Etschmayer / Quelle: news.ch / Montag, 27. September 2010 / 14:21 h
Und, selbst abgesehen von jeder moralischen Erwägung ist diese Forderung logisch: jeder, der sich in ein Auto setzt, ist dafür verantwortlich, was er hinter dem Steuer macht. Wer auf öffentlichen Strassen Rennen fährt, weiss, dass es zum einen gegen die Gesetze verstösst aber vor allem auch, dass damit alle anderen Verkehrsteilnehmer, die das Pech haben, auf der gleichen Strasse unterwegs zu sein, einer Lebensgefahr ausgesetzt sind.
Wenn dann auch noch – wie in Schönenwerd – ein tödlicher Unfall passiert, gibt es keine Ausreden, keine Entschuldigung mehr und man würde glauben, dass eine Steigerung gar nicht möglich sein sollte und das Gesetz ohnehin mit aller Härte gegen die Schuldigen eingesetzt werden muss.
Doch von den Dreien war einer schon wieder bei einem illegalen Rennen (diesmal als Beifahrer) und einer als Fahrer eines Autos – trotz entzogenem Führerschein – unterwegs. Es geht also noch schlimmer.
Was zur einzigen Erklärung für das kriminelle Verhalten dieser Raser führt: Sie sind abgrundtief dumm.
Wie ein Pfund TNT in den Händen eines Idioten: Täterfahrzeug nach dem Unfall. /
Das Fahrzeug, in dem das Opfer von Schönenberg sass: Von Dummheit getötet. /
Doch als Entschuldigung taugt auch diese Feststellung nicht: Wer zu blöd ist, sein falsches Handeln einzusehen, ist eine Gefahr für die Mitmenschen. Und genau so wenig wie man einen Idioten mit einem Pfund TNT samt Zündkapsel in der Gegend rumlaufen lässt (hat in etwa den Energiegehalt eines mit 100 km/h fahrenden Autos), dürfen diese Dünnbrettbohrer weiter auf die Menschheit losgelassen werden. Dies schliesst auch die Menschheit in Griechenland, der Türkei oder Kroatien mit ein. Die Angeklagten gehören ins Gefängnis. Ein besserer Ort fällt dem Autor im Moment nicht ein... zumindest nicht, solange er sich an die Menschenrechtskonvention gebunden fühlt.
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