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Schönenwerd-Raser kommen freiSolothurn - Zwei Angeklagte im Prozess wegen des tödlichen Raserunfalls von Schönenwerd SO müssen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das kantonale Haftgericht lehnte es am Freitag ab, für die beiden je 20-Jährigen Sicherheitshaft anzuordnen.ht / Quelle: sda / Freitag, 22. Oktober 2010 / 14:22 h
Damit blitzte die Solothurner Staatsanwaltschaft mit ihren Anträgen ab. Die Begründung des Haftgerichtes liege ihm noch nicht vor, sagte der für den Raserprozess zuständige Staatsanwalt Rolf von Felten auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Das Haftgericht habe angeordnet, dass die beiden Männer noch am Freitag freigelassen würden. Die Angeklagten waren Ende September während des laufenden Prozesses vor Amtsgericht Olten-Gösgen festgenommen worden.
Wieder hinter dem Steuer Einer der Männer soll Ende August trotz Führerausweisentzugs gemäss Zeugenaussagen wieder hinter dem Autosteuer gesessen haben. Laut dem Anwalt des Angeklagten ist dieser Tatverdacht «weitestgehend entkräftet» worden. Der andere Angeklagte war in Trimbach SO am 23. September als Beifahrer an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen. Das Haftgericht hatte für beide Männer wegen Fortsetzungsgefahr eine Untersuchungshaft von mindestens einem Monat angeordnet. Die Haftdauer läuft am (morgigen) Samstag ab. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher Sicherheitshaft.Die Haftdauer läuft am Samstag ab. /
Das Auto des Opfers nach dem Horrorcrash von Schönenwerd. /
Illegales Autorennen Nicht in Untersuchungshaft gesetzt wurde der dritte Angeklagte im Raserprozess. Er beging seit dem tödlichen Unfall im November 2008 keine weiteren Delikte. Freigelassen werden auch drei weitere Männer. Sie waren im Zusammenhang mit dem illegalen Autorennen Ende September festgenommen worden. Sie sind im Raserprozess nicht angeklagt.Urteile am Mittwoch erwartet Beim Raserunfall in der Nacht auf den 8. November 2008 war eine 21-jährige Schweizerin ums Leben gekommen. Sie sass auf dem Rücksitz eines korrekt fahrenden Autos, in welches das vorderste von drei Raserautos hineinfuhr. Ein heute 61-jähriger Mann und seine 64-jährige Ehefrau wurden verletzt. Das Amtsgericht Olten-Gösgen wird die Urteile gegen die insgesamt drei angeklagten Autoraser am kommenden Mittwoch eröffnen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die drei je 20-jährigen Männer wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von sieben beziehungsweise acht Jahren.
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