Die im Volksmund als «La Catillon» bekannte Frau lebte im Greyerzerland und verdiente ihren Lebensunterhalt mit Betteln oder sie spann gelegentlich Wolle aus dem protestantischen Bernbiet. Das wurde im katholischen Freiburg allerdings nicht gern gesehen. Bald schon machten Gerüchte über Hexerei die Runde.
Der Obrigkeit ein Dorn im Auge
Repond soll der Obrigkeit auch ein Dorn im Auge gewesen sein, weil sie zu viel über die Machenschaften wichtiger Persönlichkeiten wusste, beispielsweise über Falschmünzerei.
Der Vogt liess die Frau verhaften. Unter Folter gestand die 68-Jährige schliesslich, was man von ihr hören wollte.
Am 15. September 1731 wurde sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Behörden gewährten ihr allerdings eine Gnade: sie wurde nicht bei lebendigem Leib verbrannt, sondern vorher erwürgt.
Juristische Fallstricke
Nachdem der Kanton Glarus 2008 Anna Göldi, die letzte Hexe Europas, rehabilitiert hatte, wurden auch im Kanton Freiburg entsprechende Forderungen im Fall «La Catillon» laut.
Der Kanton Freiburg stellte sich indessen auf den Standpunkt, dass eine juristische Rehabilitation nicht möglich sei. Der heutige Staat trage keine Verantwortung für die Taten des Ancien Régime vor 1848. Das Strafgesetzbuch sehe eine solche Rehabilitation auch nicht vor.
Moralische Rehabilitation
Stattdessen strebte der Kanton Freiburg eine moralische Rehabilitation aller Justizopfer unter dem Ancien Régime an. Im Mai 2009 verabschiedete das Kantonsparlament eine entsprechende, allgemein gehaltene Erklärung.
Die Stadt Freiburg griff danach die Sache erneut auf und entschied, einen Platz in der Stadt nach Catherine Repond zu benennen. Dieser liegt im Quartier Guintzet und ist am Dienstag feierlich eingeweiht worden.