Mit 18 zu 7 Stimmen ist die Kommission auf Änderungen im Betäubungsmittelgesetz eingetreten, wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien sagte. Über die Details hat sie noch nicht entschieden. So ist noch offen, ab welchem Alter und für welche Mengen Cannabis die neuen Regeln gelten sollen. Auch die Höhe der Bussen hat die Kommission noch nicht festgelegt.
Nach dem Vorschlag der Subkommission soll das neue Sanktionssystem für Jugendliche ab 15 Jahren gelten. In der Kommission wurden aber Bedenken geäussert, wie Meyer sagte. Manche möchten Minderjährige weiterhin im ordentlichen Verfahren bestrafen, damit sie erfasst werden. Sie befürchten, dass sonst die Prävention nicht greifen kann.
Parlamentarische Initiative
Was die Höhe der Bussen betrifft, schlägt die Subkommission 200 Franken vor. Es liegen aber auch Anträge für 100 oder 50 Franken auf dem Tisch.
Über die Höhe der Busse wird noch verhandelt. /


Entscheiden will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung. Dann will sie auch über eine parlamentarische Initiative diskutieren, die eine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums verlangt.
Unklare Regeln
Das Ordnungsbussensystem geht auf eine parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion zurück. Die CVP begründete den Vorstoss damit, dass die heutigen Regeln unklar seien. Es brauche Vorschriften, die verstanden würden. Bei Cannabis-Konsumenten die Gerichtsmaschinerie anzuwerfen, sei nicht angebracht.
Ordnungsbussen für Cannabis-Konsumenten gibt es heute schon in den Kantonen St. Gallen und Neuenburg. Kiffer können dort aber nach wie vor auch verzeigt werden. Beim Strafverfahren kommen zur Busse noch die Verfahrenskosten hinzu. Schweizweit werden jährlich Tausende wegen Konsums von Cannabisprodukten verzeigt.