Sie müssen dafür allerdings «praktisch» die gesamte EU-Richtlinie (Gesetz) zu den Hedgefonds übernehmen. «Wir haben auf Ausgewogenheit und Gegenseitigkeit geachtet», sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier vor den Medien. Mit der Einigung auf die Richtlinie und zur Drittstaatenregelung sei eine «wichtige Etappe» genommen worden.
Als nächstes stehen nun Gespräche mit dem EU-Parlament an, das der Regelung auch noch zustimmen muss. Gerade bei der Forderung nach der Einführung eines «EU-Passes» für Manager und Gesellschaften aus Drittländern hatten die Abgeordneten Druck gemacht.
Keine Diskriminierung
Die Regelung betrifft unter anderem ausländische Hedgefonds, die eine Filiale beispielsweise in London haben oder Schweizer Manager, die ihre Fonds in der EU vertreiben wollen.
Das EU-Parlament muss der Regelung auch noch zustimmen. /


Nach der nun gefundenen Lösung könnte der «EU-Pass» ab 2013 EU-intern, ab 2015 für Drittstaaten-Manager und -Gesellschaften erteilt werden.
Ab 2018 würde es dann keine nationalen Zulassungen mehr geben, sondern nur noch den «EU-Pass». Vor allem die USA hatten im Vorfeld davor gewarnt, US-Firmen in diesem Bereich zu diskriminieren. Barnier betonte, dass es nun keine Diskriminierung gebe, nur «strenge Anforderungen». Alle würden gleich behandelt.
Gleiche Ausgangsbedingungen für alle Fonds
Natürlich habe man nicht nur über die USA gesprochen, sondern auch über andere Drittländer wie die Schweiz. Der belgische Finanzminister und EU-Ratsvorsitzende, Didier Reynders, sagte: «Das Ziel waren gleiche Ausgangsbedingungen für alle Fonds, auch ausserhalb der EU».
Manager und Gesellschaften, die unter die Drittstaatenregelung fallen, müssen nicht nur alle EU-Regeln befolgen.