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Nationalbank will mehr KompetenzenBern - Die Nationalbank möchte mehr Kompetenzen erhalten, um Finanzkrisen vorbeugen zu können. Mitreden will sie sowohl bei der Ausgestaltung von Regeln für Banken als auch bei deren Umsetzung.fest / Quelle: sda / Montag, 20. Dezember 2010 / 17:48 h
Die Nationalbank (SNB) hatte bei der Rettung der UBS eine zentrale Rolle gespielt. Künftig möchte sie nicht nur Krisen bewältigen helfen, sondern auch präventiv tätig sein können. Dies schreibt die SNB in ihrer am Montag veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über die Finanzkrise und die UBS-Affäre.
Die Liquiditätshilfe habe sich bewährt, doch setze dieses Instrument falsche Anreize und sei mit erheblichen Risiken für die Nationalbank verbunden, hält diese in dem Schreiben fest. Um präventiv tätig sein zu können, brauche sie jedoch die nötigen Kompetenzen.
Beobachten und regulieren Zum einen möchte die Nationalbank die Beobachtung verstärken.Die SNB will präventiv tätig werden. /
Zu diesem Zweck verlangt sie Zugang zu allen Informationen, die zur Beurteilung der Finanzstabilität notwendig sind. Informationen einfordern können möchte die SNB zum Beispiel zu den Kreditrisiken, welchen eine Bank ausgesetzt ist. Zum anderen möchte die Nationalbank aktiv an der Erarbeitung der Finanzmarktregulierung mitwirken können. Konkret möchte sie das Recht erhalten, bei der zuständigen Behörde eine Reform der Regulierung zu beantragen, wenn sie eine solche für nötig hält. Höhe der Eigenmittel festlegen An der Umsetzung der Regulierungen will die Nationalbank ebenfalls beteiligt sein. Sie schlägt vor, dass sie bei der Umsetzung der internationalen Regeln (Basel III) für die Festlegung der Höhe und der Ausgestaltung des antizyklischen Eigenmittelpuffers zuständig ist. Wer über die Höhe des Eigenmittelpuffers bestimme, könne die Wirkung der Geldpolitik beeinflussen, hält die SNB fest. Daher müsse die Verantwortung bei ihr liegen. Sie sollte bestimmen können, wann der Puffer aktiviert werde und wie hoch er sein sollte, innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Grenzen.
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