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Plagiatsvorwurf gegen «Harry-Potter»-Autorin Rowling zurückgewiesen
New York - Eine US-Bundesrichterin hat eine Klage wegen Plagiatsvorwürfen gegen «Harry-Potter»-Autorin J.K. Rowling abgewiesen. Anwälte des verstorbenen britischen Autors Adrian Jacobs warfen Rowling vor, sie habe für einen «Harry-Potter»-Band bei ihm abgeschrieben.
sl / Quelle: sda / Freitag, 7. Januar 2011 / 17:28 h
Dies sei nicht zutreffend, sagte Richterin Shira Sheindlin am Donnerstag (Ortszeit): «Eine Lektüre der Werke zeigt unmissverständlich, dass sie sich sowohl vom Inhalt als auch vom Stil her eindeutig voneinander unterscheiden.»
Die Bücher würden bei den Lesern vollkommen unterschiedliche Reaktionen hervorrufen und könnten nicht ernsthaft miteinander verglichen werden, erklärte die Richterin. Die Klage war gegen den Verleger der Potter-Bücher in den USA, Scholastic, gerichtet.
Hat nicht abgeschrieben: J.K. Rowling. /
Die Anwälte warfen Rowling vor, sich für ihren vierten Band der Saga um den jungen Zauberlehrling, «Harry Potter und der Feuerkelch», bei Jacobs' Werk «Willy the Wizard» aus dem Jahr 1987 inspiriert zu haben.
In Grossbritannien wurde eine Klage gegen den britischen «Harry-Potter»-Verleger Bloomsbury wegen der Verletzung von Urheberrechten eingereicht. Die Anwälte des 1997 verstorbenen Jacobs hatten die Klage 2004 im Auftrag seines Sohnes erhoben.
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