Allgemeine Telefonwerbung - so genannte Kaltakquisition - darf laut der Vereinbarung nicht mehr aus der Grundversicherung bezahlt werden. Beratung am Telefon bleibe aber zulässig, wenn Kunden ausdrücklich damit einverstanden seien, sagte Stefan Kaufmann, Direktor von santésuisse, am Donnerstag in Bern vor den Medien.
Provision von maximal 50 Franken
Die Kassen verpflichten sich zudem, für die Grundversicherung auf telefonische Kaltakquisition zu verzichten. Vermitteln Makler oder Internetdienste in der Grundversicherung, darf die Provision pro Abschluss maximal 50 Franken betragen - sie darf der Grundversicherung belastet werden.
Zurzeit würden Provisionen von 75 bis 100 Franken bezahlt, sagte Kaufmann dazu. Schliesslich dürfen Kassen gemäss der Vereinbarung nur noch mit Maklern und Vermittlern zusammenarbeiten, die sie unter Vertrag genommen haben.
Dieser soll Rechte und Pflichten festhalten, aber auch Qualitätsanforderungen an die Vermittler. Bei Verstössen der Makler müssen die Kassen Sanktionen ergreifen.
Der Hörer bleibt für Krankenkassen ab sofort unten. /


Untersagt wird «wildes» Makeln. Die Branche will damit qualitativ unbefriedigende Vermittler ausschalten.
Einsparungen von 60 bis 100 Millionen
Die Versicherten sollen vom Verhaltenskodex profitieren: santésuisse und das EDI sprechen übereinstimmend von 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr, die dank der Einschränkung eingespart werden können. Der genaue Betrag hänge vom Markt ab, sagte Kaufmann. Ein Kriterium sei die Anzahl Kassenwechsel.
Kassen mit 90 Prozent aller Versicherten haben den Vertrag laut santésuisse-Präsident Claude Ruey bereits unterzeichnet. Die übrigen Kassen haben nun bis Ende Januar Zeit, beizutreten.
Die Vereinbarung sei das Resultat gemeinsamer Gespräche, sagte Ruey und schrieb das EDI. Laut Ruey hätte das Innendepartement per Verordnung verbieten wollen, dass künftig Geld aus der Grundversicherung für Telefonwerbung und Makler ausgegeben wird.