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Vater des Amokläufers von Winnenden muss nicht ins Gefängnis

Stuttgart - Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden hat ein Gericht entschieden, dass der Vater des Täters nichts ins Gefängnis muss. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 52-Jährigen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung.

bert / Quelle: sda / Donnerstag, 10. Februar 2011 / 10:50 h

Das Gericht unter Vorsitz von Reiner Skujat blieb damit am Donnerstag unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung verlangt hatte. Einige Nebenkläger hatten eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren gefordert. Am 11. März 2009 hatte der Sohn mit einer Pistole seines Vaters 15 Menschen in seiner ehemaligen Schule, auf der Flucht und in einem Autohaus getötet. Zudem verletzte er 14 Menschen. Danach erschoss der 17-Jährige sich selbst. Der Vater, ein Sportschütze, hatte die Waffe und 285 Patronen offen im Hause herumliegen lassen, sagte der Richter in seiner Begründung. «Waffe und Munition waren nicht ausreichend voneinander getrennt», sagte Skujat. Der Sohn habe zudem an einem Hass an der Menschheit gelitten. Der Vater habe von den Tötungsfantasien des Sohnes gewusst. Knapp ein Jahr vor dem Massaker seien die Eltern von Ärzten einer psychiatrischen Klinik informiert worden, dass der Sohn in einem Gespräch Tötungsfantasien geäussert habe.



Haus vom Vater des Amokläufers von Winnenden. /

Präzedenzfall

Es war der erste Prozess in Deutschland, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand und verurteilt wurde. Das Gericht sprach den Vater auch der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig. Zudem habe er gegen das Waffengesetz verstossen. Die Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert, da auch der Angeklagte und seine Familie unter den Folgen litten. Anwalt Hubert Gorka kündigte an, das Urteil anfechten zu wollen. Das Gericht habe nur die Anklage wegen eines Verstosses gegen das Waffenrecht zugelassen. Das Urteil laute nun aber auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung.

Opferfamilien wollten klares Signal

Vor Gericht waren 43 Angehörige als Nebenkläger aufgetreten. Die meisten davon hatten eine Haftstrafe verlangt. «Und wenn es nur für ein Vierteljahr ist, aber er muss ins Gefängnis», hatte ihr Sprecher Hardy Schober vor dem Urteil gefordert. Seine Tochter war in Winnenden erschossen worden.

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