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Ständerat gegen «Sicheres Wohnen im Alter»Bern - Der Ständerat lehnt die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» ab. Er stellt dem Volksbegehren des Hauseigentümerverbands jedoch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht vor, den Eigenmietwert nicht mehr zu besteuern, aber auch keine Unterhaltsabzüge mehr zuzulassen.fest / Quelle: sda / Montag, 14. März 2011 / 20:46 h
Diesen Systemwechsel bei der Besteuerung von selbst bewohnten Liegenschaften hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Auch er lehnt die Volksinitiative ab. Diese will die Besteuerung des Eigenmietwerts und die Abzugsmöglichkeiten aufheben, aber nur für Hauseigentümer im AHV-Alter.
Der Bundesrat war der Meinung, dass eine Privilegierung von Rentnern mit Wohneigentum nicht nötig sei. Die grosse Mehrheit der kleinen Kammer sah dies gleich und lehnte die Initiative mit 28 zu 3 Stimmen ab.
Steuersystem vereinfachen Der Ständerat packte aber die Gelegenheit beim Schopf, mit der Abschaffung der Eigenmietwertsbesteuerung das Steuersystem zu vereinfachen und etwas gegen die hohe Hypothekarverschuldung zu tun.Immerhin: Der Ständerat hat die Eigenmietwertsbesteuerung abgeschafft. /
Er folgte den Vorschlägen seiner Kommission, die die Vorlage des Bundesrats in verschiedenen Punkten abgeändert hatte. Die Abzüge für Ersterwerber hob er leicht an und verdoppelte die Dauer, während der diese geltend gemacht werden können, auf 20 Jahre. Damit soll der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden. Um Anreize für eine rasche Schuldentilgung zu schaffen, wird die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen eingeschränkt. Kantone mit vielen Zweitwohnungen erwarten beim Wegfall des Eigenmietwerts erhebliche Steuerausfälle. Die Kommission hatte angekündigt, diesem Problem mit einer Verfassungsänderung per Kommissionsinitiative begegnen zu wollen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
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