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Verschärftes Waffenrecht kommt vors ParlamentBern - Das Parlament muss über neue Verschärfungen des Waffenrechts befinden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls und des UNO-Rückverfolgungsinstruments verabschiedet. Die wichtigsten Anpassungen an diese Verträge hat die Schweiz bereits früher vorgenommen.dyn / Quelle: sda / Mittwoch, 25. Mai 2011 / 12:43 h
Um das Protokoll aber vollumfänglich umzusetzen, soll nun auch das Fälschen oder Abändern von Markierungen auf Feuerwaffen oder deren Zubehör unter Strafe gestellt werden, wie das Justiz- und Polizeidepartement mitteilte. Bei Widerhandlungen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Weitere Datenbank Gleichzeitig soll im Gesetz präzisiert werden, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) für die Bearbeitung von Begehren um die Rückverfolgung von Waffen mit Auslandsbezug eine Datenbank über Markierungen von Feuerwaffen aufbauen darf. Ausserdem soll die Aufbewahrungsdauer für Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Armee-Waffe von bisher 5 auf 20 Jahre verlängert werden. All dieses Änderungen seien letztes Jahr in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden, schreibt der Bundesrat. Alle Kantone und die grosse Mehrheit der Parteien und der interessierten Kreise hätten sie begrüsst.Die Verschärfung erfolgt als Reaktion auf die Ablehnung der Waffeninitiative. /
Der Bundesrat setzt mit den Beschlüssen vom Mittwoch auch das im Nachgang an die Abstimmung über die Waffen-Initiative gemachte Versprechen um, den Schutz vor Waffenmissbrauch trotz des Neins zur Initiative weiter zu verbessern. In der nun vorgelegten Botschaft reagiert der Bundesrat auch auf Erfordernisse, die sich im Zusammenhang mit Schengen zeigten. So sollen in der Schweiz tätige Grenzwächter von Schengen-Behörden ohne Bewilligung Waffen in die Schweiz mitbringen dürfen. Sie sollen auch keinen Waffenschein benötigen. Vorbehalte zu Bewilligunsregime Der Bundesrat will bei der Ratifizierung des UNO-Feuerwaffenprotokolls Vorbehalte zum Bewilligungswesen machen. Gewisse Vorgaben seien mit den geltenden schweizerischen Bewilligungsvorschriften nicht vereinbar und hätten sich zudem in internationalen Verkehr als nicht praktikabel erwiesen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesrats etwa für die Bestimmung, dass Transitländer schriftlich ihr Einverständnis erteilen müssen, bevor eine Ausfuhr- oder Einfuhrbewilligung erteilt wird.
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