Der Mann wurde im Zürcher Milieu «Schneekönig» genannt. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte den Mann im Juni letzten Jahres unter Anrechnung eines Rests von 2474 Tagen aus früheren Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Gute Führung im Gefängnis
Dagegen legte der «Schneekönig» Berufung ein. Das Kantonsgericht St. Gallen verhandelte den Fall am Montag. Auch die zweite Instanz sah es als erwiesen an, dass der Mann ab 2008 über sechs Kilogramm Kokaingemisch verkauft hat. Das Kantonsgericht milderte die Strafe um ein Jahr - auch wegen guter Führung des Manns im Strafvollzug.
Der Verteidiger des vorbestraften Manns hatte eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren beantragt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen wollte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.
Dem «Schneekönig» wurde die Haftstrafe etwas gelindert. (Symbolbild) /

Ein halbes Dutzend Waffen im Haus
Ende 2004 war der Mann bedingt aus dem Vollzug einer 17-jährigen Zuchthausstrafe entlassen worden, bei einer Probezeit von vier Jahren. 2009 fand die Polizei bei einer Razzia in seinem Haus in Stäfa ZH knapp ein Kilo Kokain und über ein halbes Dutzend Waffen.
Das Vorstrafenregister des «Schneekönigs» ist lang. Seit 1977 wurde er in rund einem halben Dutzend Gerichtsverfahren zu gesamthaft 28 Jahren und acht Monaten verurteilt. Bereits als 16-jähriger Teenager kam er das erste Mal mit dem Drogenhandel in Kontakt.
Er könne sich selbst nicht erklären, wie er auf die schiefe Bahn geraten konnte. «Ich bin einfach reingerutscht», sagte der 56-jährige Schweizer am Montag vor dem Kantonsgericht St. Gallen. Als er noch jünger war, sei es einfacher gewesen im Gefängnis. Aber er werde dieses Urteil schlucken müssen, sagte er vor Gericht.