Die grosse Kammer folgte damit ihrer Kommission. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Noch im Mai hatte sich die Nationalratskommission für eine Ergänzung der Übergangsbestimmungen ausgesprochen, um einen Prämienschub zu verhindern. Sie gab der ständerätlichen Schwesterkommission ihre Zustimmung für die Ausarbeitung einer Vorlage.
Prämienerhöhung wegen Systemwechsels verbieten
Aufgeschreckt von den Prognosen des Krankenkassenverbands santésuisse hatte die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) vorgeschlagen, in den Übergangsbestimmungen zur neuen Spitalfinanzierung einen Prämienaufschub aufgrund des neuen Finanzierungssystems zu verbieten.
Das neue System soll 2012 eingeführt werden. Vorgesehen ist ein Kostenteiler von 55 Prozent zulasten der Kantone an die Fallpauschalen für Spitalbehandlungen.
Sitzung im Nationalrat. /


Den Rest tragen die Krankenkassen. In einer Übergangsfrist bis 2017 können die Kantone ihren Beitrag flexibler gestalten.
Kritik
Vom Gesetzgeber zur Annäherung an die Marke gedacht, senkten einige Kantone ihre Beiträge unter die vorher geleisteten Werte oder - lag ihr Beitrag bereits über 55 Prozent - unter diesen Minimalwert. Dieses Verhalten erntete im Nationalrat Kritik. Es liege klar nicht in der Absicht des Gesetzgebers, sei aber nicht gesetzeswidrig.
Gesundheitsminister Didier Burkhalter bat um Gelassenheit. Die santésuisse-Prognosen seien mit grossen Unsicherheiten behaftet. Mitten im Spiel sollten die Regeln nicht mit einem Schnellschuss geändert werden, sagte er. Gegen die Änderung hatten sich auch die Kantone gestellt.