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Beyeler-Nachfolger wird gesuchtBern - Wer Nachfolger von Erwin Beyeler werden möchte, hat bis am 29. Juli Zeit, sich als Bundesanwalt zu bewerben. Die Gerichtskommission hat am Freitag das Stelleninserat für den exponierten Posten als höchster Ankläger der Schweiz veröffentlicht.fkl / Quelle: sda / Freitag, 24. Juni 2011 / 11:00 h
Nötig wurde die Stellenausschreibung, nachdem das Parlament in der Sommersession dem bisherigen Amtsinhaber Erwin Beyeler die Unterstützung verweigerte. Beyeler, dem mangelnde Fachkompetenz und Fehlverhalten in den Affären Roschacher sowie Holenweger vorgeworfen wurden, erreichte nur 109 von 227 gültigen Stimmen und verpasste damit das absolute Mehr um fünf Stimmen.
Die für die Wahlvorbereitung zuständige Gerichtskommission will nun dafür sorgen, dass das Parlament in der Herbstsession einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Beyeler wählen kann. Das Amt antreten soll der oder die Neue Anfang 2012. Anhören will die Kommission die Kandidatinnen und Kandidaten am 24. August.
Erwin Beyeler nach seiner Abwahl - Der Fall Holenweger wurde zum Stolperstein. /
Anschliessend wird sie eine Wahlempfehlung verabschieden. Gemäss dem in Zeitungen und auf der Webseite des Bundes veröffentlichten Stelleninserat müssen die Kandidaten Schweizer Juristen sein. Dabei gelten ein Anwaltspatent und ein Doktorat als Vorteil. Zudem müssen sie eine langjährige Berufserfahrung in einer ähnlichen Funktion haben und über fundierte Kenntnisse in der Strafverfolgung sowie der Verfahrensleitung verfügen. 100-Prozent-Job in Lohnklasse 36 Darüber hinaus erwartet die Gerichtskommission vom künftigen Bundesanwalt Führungserfahrung, Verhandlungsgeschick, Belastbarkeit sowie Sicherheit und Gewandtheit im Umgang mit Behörden, Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit. Vorausgesetzt werden zudem gute Kenntnisse mindestens zweier Landessprachen. Arbeitsort ist Bern, in den Gebäuden der Bundesanwaltschaft neben dem Bundeshaus. Der 100-Prozent-Job ist in der Lohnklasse 36 eingeteilt. Der Höchstlohn liegt bei jährlich 286'202 Franken. Den genauen Anfangslohn wird die Gerichtskommission bestimmen.
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