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Schwingerkönig Jörg Abderhalden und Verband im ClinchJörg Abderhalden setzt sich gegen Forderungen des Eidgenössischen Schwingerverbands (ESV) zur Wehr. Der dreifache Schwingerkönig bestätigte eine Meldung von 'Blick', dass er nach seinem Rücktritt und Austritt aus dem Verband Abgaben für Werbeverträge bekämpfe.joge / Quelle: Si / Mittwoch, 29. Juni 2011 / 10:42 h
Der Eidgenössische Obmann Ernst Schläpfer fordert, dass ein Schwingerkönig auch nach seinem Rücktritt Werbeverträge offen legen müsse. Im Gegensatz zu aktiven Athleten betrage die Abgabe jedoch nur fünf statt zehn Prozent. Aufgrund der jüngsten Werbekampagnen von Abderhalden hat der Werbebeauftragte des Eidgenössischen Schwingerverbandes, Otto A. Seeholzer, eine schriftliche Stellungnahme von Abderhalden verlangt. Diese hat der Schwingerkönig termingerecht eingereicht. Er hält darin aber fest, dass er inzwischen nicht mehr Schwinger und auch nicht mehr Funktionär sei. Seeholzer betont, dass noch kein Verfahren eröffnet worden ist.
Abderhalden ist Ende letzten Jahres eine Vereinbarung mit dem ESV eingegangen, die solche Abgaben regelt.
Jörg Abderhalden will seine Werbeverträge nicht offenlegen. /
Damals gehörte der Schwingerkönig allerdings noch dem Verband an. Er hätte für den Verband in Zusammenarbeit mit einem Grossverteiler Kindertrainings durchführen sollen. Dazu kam es allerdings nicht. Der ESV zog sich von diesem Vorhaben zurück. Darauf trat Abderhalden aus dem Schwingklub Wattwil und damit auch aus dem Eidgenössischen Verband aus. «Ich bin jetzt eine normale Privatperson, und als solche gehen meine Sponsorenverträge den Verband nichts mehr an», zitiert der «Blick» Schwingerkönig Jörg Abderhalden. Nach seiner ausführlichen schriftlichen Erklärung liegt der Ball in dieser Angelegenheit beim Werbeverantwortlichen des ESV. Seeholzer muss zuhanden der Werbekommission Antrag stellen, ob Abderhalden aufgrund eines Vertragsverstosses sanktioniert werden soll. Über eine Massnahme urteilt die Werbekommission unter dem Vorsitz des Eidgenössischen Kranzschwingers Walter Schiess. Jeder Betroffene kann beim Zentralvorstand Rekurs gegen diesen Entscheid einreichen.
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