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Details zu Jordaniens ReformplänenAmman - Jordaniens König Abdullah II. hat erstmals Einzelheiten der von ihm zugesagten politischen und sozialen Reformen bekanntgegeben. Die von ihm im April mit der Überarbeitung der Verfassung beauftragte Kommission habe die Schaffung eines Verfassungsgerichts vorgeschlagen.bert / Quelle: sda / Montag, 15. August 2011 / 07:46 h
Dies sagte der Monarch laut einer Palastmitteilung am Sonntagabend. Klagen gegen Wahlen und Prozesse gegen Minister sollen künftig ausschliesslich Sache der Gerichte sein. Die Befugnisse des staatlichen Militär-Sicherheitsgerichts würden auf Fälle von Hochverrat, Spionage und Terrorismus beschränkt.
Um die Macht des Parlaments zu stärken, schlägt die Kommission laut Abdullah II. vor, dass die Auflösung des Unterhauses sofort den Rücktritt der Regierung nach sich ziehen müsse. Ein weiterer Vorschlag sieht die Einsetzung einer unabhängigen Wahlkommission vor.
Das Mindestalter für Kandidaten bei Parlamentswahlen soll von 35 auf 25 Jahren gesenkt werden. Die Regierung darf laut den Vorschlägen den Gesetzgebungsprozess künftig nur noch in Ausnahmesituationen wie etwa bei Krieg oder Naturkatastrophen verkürzen.
Der König wird auch künftig den Ministerpräsidenten bestimmen. /
Der Monarch versprach, dass der «Fahrplan für politische Reformen» spätestens bis Ende Jahr stehe. Die Vorschläge der Verfassungskommission seien ein «Beweis für die Fähigkeit Jordaniens, sich zu erneuern». Im Zuge des arabischen Frühlings waren auch in Jordanien Forderungen nach Reformen laut geworden. Auf eine der Hauptforderungen der Protestbewegung, wonach der König künftig nicht mehr den Ministerpräsidenten bestimmen soll, ging die Verfassungskommission aber nicht ein. Forderung nach «echten» Veränderungen Vor dem Königspalast protestierten am Sonntagabend rund 200 Demonstranten gegen den Reformvorschlag. Aus ihrer Sicht reichen die Pläne nicht aus. «Das ist ein Teil eines Tricks der Regierung, um echte Reformen zu verhindern», sagte Wael Atut. Die Demonstranten verlangen eine Verfassungsreform, die das Land zu einer konstitutionellen Monarchie machen würde. In einer modernen konstitutionellen Monarchie wie Grossbritannien ist die Rolle eines Monarchen mehr oder weniger auf repräsentative Aufgaben beschränkt.
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