Wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte, haben die Unterhändler der Schweiz und Grossbritanniens die Verhandlungen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Es sei weitgehend analog ausgestaltet zum Abkommen mit Deutschland.
Unterschiedliche Steuersätze
Unterschiede haben sich laut Communiqué hauptsächlich durch die verschieden ausgestalteten Steuerordnungen in den beiden Ländern ergeben. Deshalb lägen beispielsweise die Sätze der für Grossbritannien erhobenen Abgeltungssteuer höher als jene mit Deutschland.
Konkret sollen die Schweizer Banken in Zukunft auf Kapitalerträgen von britischen Bürgern, die nicht in der Schweiz Wohnsitz haben und ihre Konten gegenüber dem britischen Fiskus nicht offen legen, eine Steuer von 27 bis 48 Prozent erheben.
Auf Kapitalgewinnen sollen es 27 Prozent sein, auf Dividendenerträgen 40 Prozent und auf Zinserträgen sowie sonstigen Einkünften 48 Prozent. Diese Sätze liegen leicht unter den britischen Grenzsteuersätzen.
Die so erhobenen Gelder werden dann an die britischen Steuerbehörden weitergeleitet.
Kapitalerträge sollen in der Schweiz und Grossbritannien gleich besteuert werden. /


Im Steuerabkommen mit Deutschland beträgt der Steuersatz für alle Formen von Kapitalerträgen und -gewinnen 26,375 Prozent.
Gleich lange Spiesse für Finanzmärkte
Wie das EFD in den Medienunterlagen schreibt, wird mit dem Abkommen sichergestellt, dass Kapitalerträge in der Schweiz und Grossbritannien gleich besteuert werden und damit zwischen den beiden Finanzplätzen keine steuerrechtlichen Wettbewerbsverzerrungen mehr bestehen.
Die beiden Länder haben sich auch darauf geeinigt, wie mit Altlasten umgegangen werden soll. Zur Nachbesteuerung von Schwarzgeldern sollen die Steuerhinterzieher die Möglichkeit erhalten, ihre Vermögenswerte in der Schweiz entweder offenzulegen oder anonym eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten.
Diese liegt wie im Vertrag mit Deutschland zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögens. Die genaue Höhe wird aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des in der Schweiz deponierten Kapitals festgelegt.
Damit die britischen Steuerbehörden aus dieser Vergangenheitsbewältigung auf jeden Fall Geld erhalten, einigten sich die Parteien darauf, dass die Schweizer Banken eine Vorauszahlung von 500 Millionen Franken bezahlen müssen. Im Falle Deutschlands beträgt diese Garantieleistung zwei Milliarden Franken.