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Schweizer Schläger von München muss Strafe in Deutschland absitzenZürich/München - Einer der drei Jugendlichen aus der Schweiz, die in München Passanten zusammengeschlagen haben, muss seine Strafe in Deutschland absitzen. Da er slowenischer Staatsangehöriger ist, haben sowohl die Schweiz als auch Deutschland sein Gesuch zur Überstellung in die Schweiz abgelehnt.asu / Quelle: sda / Sonntag, 11. September 2011 / 10:42 h
Der Jugendliche war im November 2010 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Sein Anwalt hatte im Januar die Überstellung in die Schweiz beantragt.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz in München erkundigte sich darauf beim Bundesamt für Justiz (BJ), ob die slowenische Staatsangehörigkeit des Jugendlichen einer solchen Massnahme entgegensteht.
Das BJ teilte in seinem Antwortschreiben mit, dass die Schweizer Behörden das Ersuchen ablehnen, wie BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage der sda einen Bericht der Zeitung «Sonntag» bestätigte. «Die Schweiz kann ein Überstellungsgesuch nur behandeln, wenn der Gesuchsteller schweizerischer Staatsbürger ist.» München lehnte darauf die Überstellung ebenfalls ab.
Ein erster Jugendlicher bereits wieder in der Schweiz Ein erster Jugendlicher ist bereits wieder in der Schweiz und auf freiem Fuss. Er darf aber für mehrere Jahre nicht mehr in Deutschland einreisen.Drei Jugendliche attackierten am Abend des 30. Juni 2009 wahllos Passanten in München. (Symbolbild) /
Er war wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der Hauptangeklagte, der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren kassierte, hat als Einziger das Urteil weitergezogen. Im Juni 2009 weilten die drei mit ihrer Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH in München. Am Abend des 30. Juni attackierten sie in der Münchner Innenstadt innert Minuten wahllos fünf Menschen. Mit Schlägen und Tritten - darunter gezielte Tritte gegen die Köpfe ihrer Opfer - verletzten sie die fünf Personen zum Teil lebensgefährlich. Das Trio wurde noch am Tatabend festgenommen.
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