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Russland vor WTO-BeitrittGenf - Russland und Georgien haben am Mittwoch in Genf ein Abkommen unterzeichnet, welches Russland den Beitritt in die Welthandelsorganisation WTO ebnet. Das Abkommen sei dank Vermittlung der Schweiz zustande gekommen, teilte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 9. November 2011 / 14:47 h
Unterhändler Georgiens und Russlands unterzeichneten im WTO-Hauptquartier ein Abkommen, das die Zollverwaltung sowie die Überwachung von Handelsgütern zwischen den beiden Ländern regelt. Eine Aufnahme Russlands in die WTO kann nun an der WTO-Ministerkonferenz Mitte Dezember erfolgen.
Für die Schweiz geht der Einsatz trotzdem weiter: So sieht das Abkommen eine neutrale Drittpartei vor, die bei künftigen Schwierigkeiten vermittelt. Auf Wunsch von Russland und Georgien werde die Schweiz diese Rolle übernehmen, teilte das EDA mit. Die Schweiz wir Einsitz in einem Ausschuss der beiden Länder nehmen.
Problem der abtrünnigen Republiken Mit dem Abkommen ist nach 18 Jahren das letzte Hindernis eines WTO-Beitritts Russlands ausgeräumt. Georgien, das selbst WTO-Mitglied ist, hatte im Streit um die abtrünnigen georgischen Republiken Südossetien und Abchasien lange Zeit seine Zustimmung zu einem russischen Beitritt verweigert. Nun kann der Handel in den Gebieten dank dem Abkommen von einer unabhängigen Stelle kontrolliert und international überwacht werden. Südossetien und Abchasien streben nach Unabhängigkeit und stehen unter militärischer Kontrolle Russlands. Die Schweiz sei überzeugt, dass das Abkommen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Russlands und Georgiens beitrage, hiess es beim EDA weiter.Einigungen auch zwischen Schweiz und Russland Im Zuge der Vermittlungen konnten auch Fragen zwischen der Schweiz und Russland gelöst werden: Die beiden Ländern anerkennen künftig gegenseitig ihre Feingehaltsstempel für Edelmetalle, wie sie in der Uhrenindustrie verwendet werden. Zudem einigten sich Russland und die Schweiz darauf, dass Schweizer Fluggesellschaften bei der Gewährung von Überflugsrechten über russisches Territorium gegenüber EU-Fluggesellschaften nicht benachteiligt werden.
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