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Verweis gegen Credit SuisseZürich - Die Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation hat gegen die Credit Suisse (CS) wegen einer Verletzung der Pflichten zur Offenlegung von Aktientransaktionen ihres Managements einen Verweis ausgesprochen. Die Verletzung betrifft eine Transaktion über 1400 Namenaktien, die 18 Börsentage zu spät gemeldet wurde.bg / Quelle: sda / Freitag, 23. Dezember 2011 / 08:34 h
Ein nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied habe den Auftrag erteilt, die betreffenden Aktien aus seinem Depot zu veräussern. Das Depot dieser Person sei von einer Stelle innerhalb der CS administriert.
Weil diese Stelle auch den Verkauf der Aktien veranlasste, habe die CS bereits zum Zeitpunkt der Abwicklung dieses Geschäfts Kenntnis von der meldepflichtigen Management-Transaktion gehabt.
Die CS hat die Pflichten zur Offenlegung von Aktientransaktionen verletzt. /
Trotzdem sei der Verkauf verspätet - sprich nicht innert dreier Tage - gemeldet worden, schreibt die Aufsichtsbehörde der Börsenbetreiberin SIX. Interne Abläufe nicht eingehalten Die CS hat laut der Medienmitteilung ihrerseits erklärt, das Verwaltungsratsmitglied habe sich nicht an die intern vorgeschriebenen Abläufe zur Meldung von Management-Transaktionen gehalten. Deshalb sei die Transaktion verspätet gemeldet worden. Die SIX Exchange Regulation folgte dieser Argumentation aber nicht und sprach einen Verweis aus.
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