Regula Stämpfli / Quelle: news.ch / Mittwoch, 8. Februar 2012 / 09:00 h
Das Geschäftsmodell ist genial: Je früher Papa stirbt, umso höher die Rendite. Die Deutsche Bank handelt seit vier Jahren mit einem mephistophelischen Fonds namens «Kompass Life 3». Der Fonds belohnt Kleinanleger mit ihrem frühen Ableben. Nun erst wandte sich ein Betroffener an die unabhängige Ombudsstelle des Bankenverbands. Der stellte etwas erstaunt fest, dass der Fonds mit Wetten auf ein frühes Ableben der Anleger seit Jahren Geld verdiente.
Der Tod ist im Kapitalismus wie alles andere auch: Business as usual, respektive eigentliche Voraussetzung für einen Profit.
Die Ombudsstelle, die zum privaten Bankenverband gehört, meinte etwas verdruckt, dass es tatsächlich gewöhnungsbedürftig sei, mit frühem Ableben hohe Renditen zu erwirtschaften. Es sei «mit der Werteordnung, insbesondere der in ihrem Mittelpunkt stehenden Unantastbarkeit der menschlichen Würde, kaum in Einklang zu bringen.» Süss. Doch müsse, so die Ombudsstelle, sich selber entlastend, ein Gericht und nicht sie, die Frage klären, ob die Wette auf die Lebensdauer eines ausgewählten Personenkreis sittenwidrig sei.
Sittenwidrig, welch schöner deutscher Begriff!
Stellen Sie sich vor, ich würde ein Wettbüro einrichten, in welchem Geld auf das fiktive Ableben einiger Personen gewettet werden könnte. Auf meiner Liste würde das möglichst sofortige Ableben von Joe Ackermann, A. Brevik, Lloyd Blankfein, Larry Summers, Michelle Bachmann (nur damit ich auch ne Frau habe) und die Frau, die meine Professur verhindert hat, die Höchstrendite einbringen.
Wie sittenwidrig wäre wohl ein Todesfonds mit diesen Kandidaten? /


Ich würde das Spiel als ordentlichen Fonds registrieren und die Kleinanleger während vier Jahren versicherungstechnisch ins Renditennirvana hineinlügen. Denn, ausser ich würde einen Killerdienst für Ackermann und Co. bestellen, ist mit dem verfrühten Ableben genannter Personen nicht zu rechnen.
Stellen Sie sich ein solches Geschäft vor! Sittenwidrig wäre wohl der anständigste Begriff, der mir von Presse, Rechtsstellen und Klugscheissern entgegengeschleudert würde. Doch hey, wenn dies die Deutsche Bank tut, dann fühlt sich die Ombudsstelle des privaten Bankenverbands etwas «unordentlich» beim Gedanken, ständig auf das Ableben von Menschen zu wetten. Doch verbieten will sie den eigenen Reihen das morbide, aber lukrative Geschäft sicher nicht und verweist an das höhere Recht.
Mathematiker mit dem emotionalen Sachverstand einer Tsetsefliege haben diese Papiere entwickelt, um das Nichts als mathematische Formel in Anleihegeschäften zur klingenden Münze zu machen. The Usual Suspect namens Deutsche Bank tat ihr Weiteres zum florierenden Geschäft, indem sie das Nichts auch noch auf veralteten Sterbetafeln basieren liess. Toll. So konnten die Anleger nur verlieren, denn auf alten Sterbetafeln nehmen Menschen früher Abschied als auf aktuellen. Den Anlegern wurde aufgrund falscher Verheissungen also Rendite versprochen, wo nie eine Sicht war.ausser ein netter Autounfall erledigte das Geschäft wie vorgesehen.
Der Anwalt Tilman Langer hat im Auftrag von 30 Fondsanlegern Klage eingereicht. Kommt die Klage durch, muss die Bank zahlen. Zwar keinen Schadenersatz, doch muss sie das Geld, das auf diese Todeswetten eingezahlt wurde, wieder zurückerstatten.
Die Moral der Geschicht'? Dem Satz: «Die Deutsche Bank betreibt ehrliche Geschäfte» kann man ebenso trauen wie Homer Simpson, der plötzlich behauptet, keine Donuts zu mögen.