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Kokain in Bananenschachteln: Bundesanwaltschaft erhebt AnklageBern - Ein international operierender Drogenring hat rund 660 Kilogramm Kokain aus Südamerika versteckt in Bananenlieferungen in die Schweiz verfrachtet. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen zwei tatverdächtige Kolumbianer Anklage erhoben, wie sie am Donnerstag mitteilte.knob / Quelle: sda / Donnerstag, 22. März 2012 / 16:17 h
Die Organisation verfügte über eine ausgeklügelte Waren- und Finanzlogistik. Ende 2005 geriet der Drogenring ins Visier der Schweizer Justiz. In der Folge eröffneten betroffene Kantone sowie die BA Strafuntersuchungen. Heute liegen zum Teil bereits rechtskräftige kantonale Verurteilungen vor.
Die BA geht gemäss Communiqué davon aus, dass einer der Männer eine Schlüsselposition innerhalb der transnationalen, arbeitsteiligen Organisationsstruktur hatte. Er soll der Verantwortliche für das hiesige Drogengeschäft gewesen sein. Der zweite Beschuldigte soll als sein Vertrauensmann gehandelt haben.
Von der BA international zur Verhaftung ausgeschrieben, wurden die Tatverdächtigen in Spanien festgenommen und im August 2010 bzw. September 2010 an die Schweiz ausgeliefert.
660 Kilogramm sollen die Angeklagten in die Schweiz geschmuggelt haben. /
Seither befinden sie sich in Haft. Von Kolumbien via Belgien in die Schweiz Die BA wirft ihnen vor, in den Jahren 2004 und 2005 an der Einfuhr und Verteilung von rund 660 Kilogramm Kokain in die Schweiz bzw. in der Schweiz beteiligt gewesen zu sein. Das in Böden von Bananenschachteln versteckte Kokain gelangte auf dem Seeweg zunächst von Kolumbien nach Belgien. Von dort aus wurden die Bananen und das Kokain per Lastwagen in die Schweiz transportiert und in der Folge an verschiedene Abnehmer in der Schweiz sowie in Italien verteilt. Laut Anklage wurden 2006/2007 mit Probelieferungen von Bananen weitere Vorkehrungen getroffen, um erneut grosse Mengen Kokain nach dem beschriebenen Muster - allerdings über andere Routen - in die Schweiz einzuführen. Die BA wirft den beiden Kolumbianern zudem vor, zwischen 2004 und 2006 aus dem Kokainhandel stammende Drogengelder im Wert von gegen einer halben Million Schweizer Franken gewaschen zu haben. Während in den Kantonen Tessin, St. Gallen und Zürich für diesen Drogenring tätige Personen bereits zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, müssen sich die beiden von der BA angeklagten Kolumbianer vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Die BA erhebt Anklage wegen mehrfach qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei.
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