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Ägypter nehmen umstrittene Verfassung anKairo - Nach dem Ende der Volksabstimmung über eine neue ägyptische Verfassung will die Opposition das Wahlergebnis anfechten. Das Referendum sei von Betrug und dem Verstoss gegen Wahlregeln gekennzeichnet, begründete das grösste Oppositionsbündnis Nationale Heilsfront den Entscheid am Sonntag.asu / Quelle: sda / Sonntag, 23. Dezember 2012 / 08:27 h
Die regierenden Islamisten hatten nach dem Abschluss der zweiten Wahlrunde den Gesamtsieg für sich reklamiert. Sie erklärten, insgesamt hätten sich etwa 64 Prozent der Wähler für den Entwurf ausgesprochen.
Dieses Ergebnis sei «durch Wahlbetrug, Verstösse und Unregelmässigkeiten» zustande gekommen, erklärten hingegen die Oppositionellen. «Das Referendum ist nicht das Ende, es ist nur ein Kampf», hiess es in einer von Heilsfront-Mitglied Abdel Ghaffer Schokr verlesenen Erklärung in Kairo. «Wir werden den Kampf für das ägyptische Volk fortsetzen», kündigte er an.
Das Bündnis forderte die Wahlkommission auf, die Wahl auf Unregelmässigkeiten zu überprüfen, bevor die offiziellen Ergebnisse verkündet werden. Diese sollen am Montag veröffentlicht werden.
Mursi und seine Anhänger wollen erreichen, dass mit der Verabschiedung des Verfassungsentwurfs, die Übergangsphase seit dem Sturz von Husni Mubarak im Februar 2011, beendet wird. /
Die Verfassung ist zwischen den Islamisten und laizistischen Kräften in Ägypten äusserst umstritten. Die liberale Opposition kritisiert, dass die vielfach vagen Bestimmungen des Textes die Bürgerrechte nicht ausreichend garantierten und einer weiteren Islamisierung den Weg bereiteten. Vizepräsident zurückgetreten Überschattet wurde das Referendum vom Rücktritt des ägyptischen Vizepräsidenten Mahmud Mekki. Dieser erklärte zur Begründung seines Schritts, die politische Arbeit passe nicht zu seiner Ausbildung als Richter. Präsident Mohammed Mursi hatte den angesehenen Richter im August zu seinem Stellvertreter ernannt. Unter Mubarak gab es die längste Zeit keinen Vizepräsidenten. Auch in der neuen Verfassung ist das Amt nicht vorgesehen.
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