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Keine Eingriffe bei Spendern vor dem HirntodBern - Patientenschützerin Margrit Kessler unterstützt den Aktionsplan des Bundesrates für mehr Organspenden. Inakzeptabel seien aber operative Massnahmen noch vor dem Eintreten des Hirntods eines möglichen Spenders.fajd / Quelle: sda / Samstag, 9. März 2013 / 10:23 h
«Wir müssen ein würdevolles Sterben ermöglichen», sagte die St. Galler glp-Nationalrätin und Präsidentin der Stiftung Patientenschutz in einem Interview mit «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Samstag.
Geregelt wird die Vorbereitung der Organentnahme in der Teilrevision des Transplantationsgesetzes, die der Bundesrat am Freitag dem Parlament zuleitete. Diese Revision war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.
Patientenschützerin Kessler will jedoch verhindern, dass «dem Sterbenden Schläuche operativ angebracht werden, damit seine Organe nach Eintritt des Hirntods unverzüglich an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen werden» können.
Habe ein Patient organerhaltenden Massnahmen nicht ausdrücklich zugelassen, sei ein Eingriff ausgeschlossen. «Es darf keine Operationen an Lebenden zugunsten eines Dritten geben, denen der Patient nicht zugestimmt hat», betonte Kessler.
Margrit Kessler ist seit 1999 Präsidentin der Stiftun Patientenschutz. /
Dass laut Fachleuten die Belastung für die Sterbenden gering sei, hält Kessler für eine «Definitionssache». Für sie jedenfalls sei klar: «Wenn die Vorlage so durch das Parlament kommt, werde ich meinen Spenderausweis zerreissen». Umsetzung Aktionsplan bis 2017 Der Bundesrat hat am Freitag einen Aktionsplan vorgestellt, mit dem die Zahl der Organspenden in der Schweiz erhöht werden soll. Eine automatische Organspende - die sogenannte Widerspruchslösung - lehnt die Regierung aber ausdrücklich ab. Momentan warten in der Schweiz rund 1100 Menschen auf ein Spenderorgan. Der Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» setzt auf eine verbesserte Koordination in den Spitälern, den Aufbau einer nationalen Stelle sowie die Information der Bevölkerung. Der Bundesrat will noch in diesem Jahr zusammen mit den Kantonen und den beteiligten Akteuren Schwerpunkte definieren. Die Umsetzung soll bis 2017 erfolgen.
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