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Ständerat bezieht Positionen zum Alkoholgesetz

Bern - Der Ständerat hat sich am Mittwoch mit 30 zu 10 Stimmen für ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol ausgesprochen. Die Sperre soll von 22 bis 6 Uhr dauern. Happy-Hours und Vergünstigungen lässt er dagegen für alle Alkoholika und ohne Zeitbeschränkung zu.

tafi / Quelle: sda / Mittwoch, 20. März 2013 / 09:44 h

Das Nachtregime gilt für den ganzen Detailhandel, also auch für Pizzakuriere. Das Gastgewerbe darf in den Sperrzeiten keinen Alkohol «über die Gasse» verkaufen. Vergeblich sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG), im Namen des Jugendschutzes gehe das Nachtregime viel zu weit. Die Altersbegrenzung reiche vollständig. Mehr Erfolg war den bürgerlichen Verfechtern der Gewerbefreiheit im Rat bei den Vergünstigungsaktionen für Spirituosen sowie Wein und Bier beschieden. Der Ständerat lehnte auf Kommissionsantrag das vom Bundesrat geforderte Verbot von Vergünstigungen von Spirituosen ab. Schnaps sei erst ab 18 Jahren und damit mündigen Erwachsenen erlaubt. Mithin sei diese Vorschrift eine Generalbevormundung der Gesamtbevölkerung, kritisierte der Rat. Damit bleiben zwei Whiskys oder ähnliche Angebote bei sogenannten Happy Hours zulässig. Auch die Sperre entsprechender Angebote für Bier und Wein zwischen 22 und 6 Uhr früh lehnte der Rat entgegen Anträgen der Ratslinken ab.

Keine Erhöhung der Alkoholsteuer

Der Ständerat lehnte bei der Totalrevision des Alkoholgesetzes am Mittwoch auch die Erhöhung der Alkoholsteuer von 29 auf 35 Franken ab - mit 23 zu 21 Stimmen. Die Erhöhung hatte eine linke Minderheit gefordert. Christian Levrat (SP/FR) begründete den Antrag mit dem Hinweis auf den Alkoholzehntel für die Kantone. Diese bezahlten daraus ihre Präventionsmassnahmen.



Umstritten ist, ob das nächtliche Verkaufsverbot für den Detailhandel jugendliche Trunkenbolde tatsächlich von ihrem Tun abhalten kann. /

Zudem steuere gerade der Preis den Konsum Jugendlicher am wirksamsten. Dem Billigfusel könne man so ebenfalls einen Riegel schieben. Nun wolle der Rat zwar den Jungendschutz fördern, weigere sich aber, die Mittel dazu wenigstens auf dem aktuellen Niveau zu lassen. Roberto Zanetti (SP/SO) sekundierte mit dem Hinweis auf Aussagen Jugendlicher, wonach sie möglichst viel Alkohol zu möglichst geringem Preis kaufen würden. Parteikollegin Anita Fetz (BS) erinnerte an die seinerzeitige Steuererhöhung für Alcopops. Deren Konsum sei daraufhin schlagartig gesunken. Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) erklärte, Studien hätten ergeben, dass sich die Alkoholpreise verdoppeln müssten, soll der Konsum wirklich sinken. Das schaffe die vorgeschlagene Steuererhöhung nicht.

Zunahme beim Konsum von Importschnaps

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf teilte diese Ansicht zwar nicht. Als der Schweizer Spirituosenmarkt 1999 geöffnet wurde und der Preis von Importschnäpsen um 40 Prozent sank, nahm der Konsum dieser Wässer um den gleichen Prozentsatz zu. Der Steuersatz sei zwar seit 1999 nicht an die Teuerung angepasst worden. Dass er gleich bleibe, erkläre sich aber als Ausgleich für die Wirtschaft in der ganzen Vorlage. Mit 24 zu 17 Stimmen beliess es der Rat dabei, dass der Bundesrat die Steuersätze an die Teuerung anpassen kann. Ein Antrag der Ratslinken wollte die Landesregierung dazu verpflichten.

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