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Chris Brown: Danke an die FansNachdem er aus dem Gefängnis entlassen wurde, wandte sich der Rapper Chris Brown (24) gleich an seine Fans.bg / Quelle: Cover Media / Dienstag, 29. Oktober 2013 / 10:30 h
Der Sänger ('Turn Up the Music') wurde Sonntag verhaftet, nachdem er einen 20-Jährigen in Washington angegriffen haben soll. Er plädierte auf nicht schuldig und wurde laut dem Promi-Blog 'TMZ' Montag aus der Untersuchungshaft entlassen. Nur wenige Stunden später meldete er sich bei seinen Fans. «Ich liebe dich, Team Breezy», verkündete er auf Twitter.
Seine Anhängerschaft zeigte sich überglücklich, von ihrem Idol zu hören: «Chris Brown, du hast all das, mit dem du kämpfen musst und winkst immer noch deinen Fans zu. Wir lieben dich wirklich sehr», meinte ein Fan und ein anderer fügte hinzu: «Wir werden immer hier sein, Chris. Wir lieben dich auch, Mann!»
Seine Entlassung bedeutet übrigens nicht, dass die Sache für den Exfreund von Rihanna (25, 'Stay') ausgestanden wäre.
Chris Brown stellte sicher, dass seine Fans seine Entlassung aus dem Gefängnis sofort mitbekamen. /
Zwar wurde die Anklage von einer Straftat zu einem Fehlverhalten reduziert, allerdings darf er dem Opfer Isaac Parker nicht näher als umgerechnet rund 90 Meter auf die Pelle rücken, während die Untersuchung zu dem Vorfall läuft. Zwei Versionen Laut 'TMZ' brach die Prügelei aus, als Parker mit dem hitzköpfigen Star für ein Foto posieren wollte, der ihm daraufhin gesagt haben soll: «Ich habe keine Lust auf diesen schwulen Schei*. Ich stehe auf boxen», woraufhim er ihm ins Gesicht schlug. Das ist eine Version der Geschichte. Eine andere besagt, dass die Leibwächter des Rappers die Schlägerei anfingen. Dass Chris Brown ein Problem mit seiner Gewalttätigkeit hat, ist bekannt: Die Attacke, deren Opfer 2009 seine damalige Freundin Rihanna war, ist wohl dokumentiert. Der Musiker reagierte damals derart brutal, dass er nach wie vor unter Bewährung steht. Sollte der aktuelle Vorfall als Verstoss gegen seine Bewährungsauflagen eingestuft werden, drohen Chris Brown bis zu vier Jahre Gefängnis.
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