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Polen bewilligt Auslieferung von mutmasslichem MörderGenf - Der mutmassliche Mörder der Genfer Sozialtherapeutin wird bis spätestens am 22. Januar 2014 in ein Schweizer Gefängnis zurückgeschafft. Der polnische Justizminister hat dem Auslieferungsgesuch der Schweiz entsprochen, wie die Genfer Staatsanwaltschaft mitteilte.tafi / Quelle: sda / Donnerstag, 28. November 2013 / 18:15 h
Der Genfer Staatsanwalt sei am Donnerstag über den Entscheid des polnischen Justizministers informiert worden, der vom vergangenen Montag datiere, teilte die Genfer Staatsanwaltschaft am Abend mit. Den Schweizer Behörden bleibt nun eine Frist bis am 22. Januar 2014, um den nach Polen geflohenen, vorbestraften Täter zurückzuschaffen.
Die Auslieferung werde durch die Kriminalpolizei vollzogen, sobald die Modalitäten in Absprache mit dem Bundesamt für Justiz und den polnischen Behörden feststehen, teilte die Genfer Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Aushändigung des Häftlings wird von der Genfer Kantonspolizei organisiert, wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, auf Anfrage sagte. Der mutmassliche Mörder, ein französisch-schweizerischer Doppelbürger, war am 15. September nach einer viertägigen Flucht an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen worden. Polen bewilligt die Auslieferung eines mutmasslichen Mörders. (Symbolbild) /
Die Schweiz beantragte darauf die Auslieferung des Mannes. Wegen mehrfacher Vergewaltigung im Gefängnis Der 39-Jährige war zuvor in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon wegen zweifacher Vergewaltigung inhaftiert gewesen. Er sass eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren ab. Dem Mann wird vorgeworfen, am 12. September eine 34-jährige Sozialtherapeutin umgebracht zu haben. Die Leiche der Frau wurde am Tag darauf in der Nähe eines Reitzentrums gefunden, wo der Häftling eine Reittherapie hätte absolvieren sollen. Der Mann überquerte mit dem Auto der Sozialtherapeutin noch am Tag der Bluttat bei Basel die Grenze und flüchtete nach Polen. Der Kanton Genf räumte inzwischen Fehler im Strafvollzug ein. Eine Administrativuntersuchung kam zum Schluss, dass das Genfer Amt für Strafvollzug sowie das auf Resozialisierung spezialisierte Zentrum "La Pâquerette" Verfahrenswege und Gesetze nicht einhielten. Der Häftling hätte gemäss der Untersuchung das Gefängnis nicht verlassen dürfen.
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