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Ständerat will Bundesrat bei Staatsverträgen Freiraum lassen

In dringenden und wichtigen Fällen soll der Bundesrat auch in Zukunft in Eigenregie entscheiden können, ob ein Staatsvertrag vorläufig angewendet werden darf. Der Ständerat hat am Montag einen Gesetzesentwurf abgelehnt, der diese Kompetenz den Parlamentskommissionen übertragen wollte.

fest / Quelle: sda / Montag, 2. Dezember 2013 / 19:14 h

In der Frühlingssession hatte der Nationalrat den Bundesrat in dieser Frage entmachtet. Er hatte beschlossen, dass die zuständigen Kommissionen eine vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages bewilligen müssen. Hintergrund ist der UBS-Staatsvertrag: Im Frühling 2010 hatte der Bundesrat gegen den Willen der Parlamentskommissionen beschlossen, den UBS-Staatsvertrag mit den USA vorläufig anzuwenden und Daten von UBS-Kunden auszuliefern. In der Folge verlangte das Parlament eine Änderung der Regeln. Der Bundesrat schlug deshalb vor, dass die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages mit einer Zweidrittelsmehrheit der Kommissionen verhindert werden kann. Der Nationalrat zerzauste den Vorschlag und wollte, dass ein einfaches Mehr der Kommissionen genügt.

Macht der Kommission

Bundesrätin Simonetta Sommaruga anerkennt das Spannungsfeld bei diesem Thema. Doch der Nationalrat verschiebe die Genehmigungskompetenz einer vorläufigen Anwendung eines Staatsvertrages an «eine einzige Kommission und nicht ans Parlament». Zudem würde das geplante Differenzbereinigungsverfahren bei Uneinigkeit der Kommissionen der beiden Räte zu Verzögerungen führen, die nicht im Interesse der Schweiz seien. Ausserdem seien in anderen Staaten auch die Regierungen für die vorläufige Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig.

Ständerat will geltendes Recht

Peter Föhn (SVP/SZ) warnte den Ständerat davor, auf halbem Weg stehen zu bleiben. «Der Bundesrat hatte einen klaren Auftrag und zwar einzig und allein von uns und erfüllte diesen Auftrag nur halbherzig», kritisierte er sowohl die bundesrätlichen Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) als auch die Kommissionsmehrheit des Ständerates. Diese schlug vor, am geltenden Recht festzuhalten, wonach der Bundesrat vor dem Entscheid, einen völkerrechtlichen Vertrag vorläufig anzuwenden, die Kommissionen lediglich konsultieren muss.



Der Ständerat unterstützt den Bundesrat bei der eigenmächtigen Verabschiedung von Staatsverträgen. /

«Damit schaffen wir Klarheit, ob dieser Vertrag mitgetragen wird», sagte Sommaruga. Dieser Vorschlag fand im Ständerat denn auch eine Mehrheit. Mit 33 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Ständerat, am geltenden Recht festzuhalten. Er änderte zugleich den Titel des Gesetzes, das nach seinem Vorschlag nun «Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite» heisst. Mit diesen Differenzen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.

Bestimmungen für Bagatellverträge

Unbestritten waren die Gesetzesänderungen bei den völkerrechtlichen Verträgen von beschränkter Tragweite. Solche kann der Bundesrat selbständig abschliessen. Im RVOG wurde das bisherige Recht präzisiert und ergänzt. Im Gesetz hält der Bundesrat mit einer nicht abschliessenden Liste fest, welche völkerrechtlichen Verträge nicht als Verträge von beschränkter Tragweite gelten. Dazu gehören Verträge, die einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken oder wiederkehrende Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken pro Jahr verursachen. Weiter gehören Verträge dazu, die eine der Voraussetzungen für die Anwendung des fakultativen Staatsvertragsreferendums erfüllen. Dies gilt für Verträge, die unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen, wichtige rechtssetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Gesetzen erfordert. Solche Verträge soll der Bundesrat nicht in eigener Kompetenz abschliessen können.

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