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Bochuz VD: Wärter nach Tod eines Häftlings verurteiltLausanne - Wegen des Todes eines Häftlings im Gefängnis Bochuz VD hat das Waadtländer Kreisgericht Nord einen Leiter der Gefängniswärter wegen versuchter Aussetzung von Gefahr einer Person schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe. Die acht weiteren Angeklagten wurden freigesprochenww / Quelle: sda / Donnerstag, 9. Januar 2014 / 16:04 h
Der Häftling hatte in der Nacht auf den 11. März 2010 gegen 1 Uhr die Matratze in seiner Hochsicherheitszelle angezündet. Die Aufseher löschten das Feuer zwar, gingen aber nicht in die Zelle des als gefährlich eingestuften Häftlings, um auf ein Sondereinsatzkommando zu waren. Als die Zelle um 2.30 Uhr betreten wurde, war der 30-Jährige tot.
Der verurteilte Gefängniswärter in untergeordneter Leitungsfunktion wurde vom Gericht als einziger der Angeklagten in einem Punkt schuldig gesprochen. Er kassierte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Nach Ansicht der Richterin handelte er nicht in angemessener Art und Weise. Er habe unter Missachtung des gesunden Menschenverstandes Zuflucht hinter Vorschriften gesucht. Weitere drei Wärter wurden freigesprochen. Die Richterin kritisierte auch grosse Mängel bei der Ausbildung der Wärter sowie die hierarchischen Strukturen und das schlechte Arbeitsklima im Gefängnis zu dieser Zeit. Staatsanwalt zufrieden Der Anwalt der Schwester des Verstorbenen zeigte sich zufrieden, damit, dass einer der Angeklagten verurteilt wurde. Er will das schriftliche Urteil abwarten, bevor er entscheidet, ob er Rekurs einreicht. Der Staatsanwalt zeigte sich ebenfalls zufrieden und sprach von einem "differenzierten Urteil". Der Wärter erhielt eine Strafe von 60 Tagessätzen von 50 Franken auf Bewährung. (Symbolbild) /
Er will ebenfalls das schriftliche Urteil abwarten, bevor er über einen Rekurs entscheidet. Unter den acht Freigesprochenen befinden sich drei Wärter, eine Direktorin einer anderen Strafanstalt, die Pikett hatte, sowie ein Krankenpfleger, zwei Rettungssanitäter und eine Ärztin. Wärter wollten Zelle öffnen Im rund dreiwöchigen Prozess im November hatten sämtliche Verteidiger für einen Freispruch plädiert. Der Staatsanwalt liess in seinem Plädoyer den Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen, hielt jenen der Aussetzung von Gefahr eines Menschen gegen zwei Wärter und den nun verurteilten Leiter der Wärter aber aufrecht. Das Gericht sprach die anderen Wärter jedoch frei, weil sie versucht hatten, den Leiter dazu zu bewegen, in die Zelle zu gehen und den Häftling zu retten. Dieser lehnte es jedoch ab, die Zelle zu öffnen. Für das medizinische Personal fand die Richterin lobende Worte. Diese vier Angeklagten hätten sich professionell verhalten. Die Direktorin des anderen Gefängnisses sei nicht genügend informiert worden und habe deshalb nicht eingreifen können. Der Mann war als 18-Jähriger wegen Körperverletzung und anderen Delikten zunächst zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Im Strafvollzug wurde er als gefährlich eingestuft, worauf seine Strafe in eine Verwahrung umgewandelt wurde. Bundesgericht forderte Anklage Der Kanton Waadt wollte zunächst keine Anklage erheben. Die Schwester des verstorbenen Häftlings ging jedoch bis vor Bundesgericht, welches die Staatsanwaltschaft anwies, Anklage zu eröffnen. Damit weitete sich der Fall in der Waadt zu einer Staatsaffäre aus. Ein externer Bericht des früheren Bundesgerichtspräsidenten Claude Rouiller kam zum Schluss, dass das Personal Weisungen missachtete und das Wesentliche vergass: Einem Häftling sofortige Hilfe zu leisten. Auch die Schwester, die dem Prozess als Zivilklägerin beiwohnte, prangerte die Haftbedingungen und das Verwahrungsregime an. Ihr von einer schweren Kindheit geprägter Bruder habe sich immer gegen die Verwahrung gewehrt und zunehmend Aggressionen entwickelt.
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