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Tier im Recht begrüsst Tierquäler-Urteil aus FrankreichEin Strafgericht in Marseille (F) hat letzte Woche einen Tierquäler zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Täter hatte seine Katze mehrfach zu Boden und gegen ein Gebäude geschleudert und Videoaufnahmen der Tat ins Internet gestellt.li / Quelle: Tier im Recht / Donnerstag, 13. Februar 2014 / 08:59 h
Ein Strafgericht in Marseille (F) hat letzte Woche einen Tierquäler zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Täter hatte seine Katze mehrfach zu Boden und gegen ein Gebäude geschleudert und Videoaufnahmen der Tat ins Internet gestellt.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst das strenge Urteil und hofft auf eine Signalwirkung auch für die Schweiz.
Gemäss Medienberichten hatte der Täter seine junge Katze «Oscar» mehrmals in die Luft geworfen, woraufhin das Tier ungebremst auf den Boden aufschlug. Der junge Mann liess sich bei seiner Tat filmen und stellte die Aufnahmen später ins Internet. Der zuständige Staatsanwalt beurteilte dieses Verhalten als ausgeprägten Sadismus. Er verurteilte den Katzenhalter zu einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe und legte ihm zugleich ein Tierhalteverbot auf.
Tierschutzdelikte werden oftmals nur mit geringfügigen Strafen geahndet Die TIR begrüsst das strenge Urteil aus Frankreich und hofft, dass sich dieses auch auf die Praxis der Schweizer Strafjustiz auswirkt. In ihrer jährlichen Analyse der in der Schweiz durchgeführten Tierschutzstrafverfahren macht die TIR regelmässig darauf aufmerksam, dass selbst schwere Tierschutzdelikte oftmals nur mit geringfügigen Strafen geahndet werden. Obwohl das Schweizer Tierschutzgesetzt für Tierquälereien hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht, sind unbedingt ausgesprochene Geldstrafen über 500 Franken für reine Tierschutzdelikte selten. Unbedingte Freiheitsstrafen werden kaum einmal ausgesprochen. Das Urteil aus Frankreich hat somit auch eine wichtige Signalfunktion für die Schweiz. Der abschreckende Effekt des Tierschutzstrafrechts kann sich nur dann entfalten, wenn der zur Verfügung stehende Strafrahmen besser ausgeschöpft wird und Tierquälereien nicht als blosse Bagatelldelikte betrachtet werden.
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