In der Schweiz leben zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht auch hierzulande ein Streunerproblem. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass Privatpersonen (inkl. Landwirte) ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für weiteren Nachwuchs sorgen. Dies, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhält, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren (Art. 25 Abs. 4 TSchV).
Eine Kastrationspflicht für Katzen wurde im Ausland bereits an verschiedenen Orten erfolgreich eingeführt. /

Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss die zumutbaren Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren. /


Das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu haben, ist für deren Halter aber praktisch unmöglich.
Unzählige ungewollte Jungtiere
Die Streunerproblematik ist mit viel Tierleid verbunden. Vermehren sich Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Kolonien auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führt. Viele Tiere sterben qualvoll, weil sie keine medizinische Versorgung erhalten oder nicht ausreichend Nahrung finden. Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt ausserdem dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierheime abgeschoben oder ausgesetzt werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten werden unerwünschte Katzenwelpen zudem teilweise immer noch ertränkt oder auf andere tierquälerische Weise getötet.
Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig regulieren
Aus diesen Gründen ist die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Die Kastration von Freigänger-Katzen bildet eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren. Die aktuell geltenden Rechtsvorschriften greifen zu kurz. Aus diesem Grund fordern die Initianten mit ihrer Petition die Schaffung einer schweizweit geltenden Regelung, die sämtliche Halter von Freigänger-Katzen verpflichtet, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.