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Oscar Pistorius stellte Tatnacht mit Video nachPretoria - Ein australischer Fernsehsender hat ein Video ausgestrahlt, in dem der wegen Mordes an seiner Freundin angeklagte südafrikanische Sprint-Star Oscar Pistorius die Tatnacht nachstellt.awe / Quelle: sda / Sonntag, 6. Juli 2014 / 21:43 h
In dem vom Sender Channel 7 gezeigten Film ist der an beiden Knien amputierte Pistorius zu sehen, wie er auf seinen nackten Beinstümpfen läuft und mit einer Hand eine schussbereite Pistole imitiert. Zudem wird gezeigt, wie der 27-Jährige um Hilfe ruft und seine Schwester Aimee, die als Double für das Opfer Reeva Steenkamp auftritt, Treppen hinunter trägt.
Video illegal beschafft? Das Video diente als Vorlage für eine animierte Version, mit deren Hilfe Pistorius' Anwälte sich auf den Prozess vorbereitet hatten. Die Verteidigung hatte das Video bei einer auf forensische Animation spezialisierten US-Firma in Auftrag gegeben. Pistorius' Anwalt Brian Webber kritisierte, Channel 7 habe sich das Video illegal beschafft und es entgegen Absprachen noch vor Verfahrensende veröffentlicht. Bis zu 25 Jahre Haft Pistorius muss sich seit März wegen der Tötung seiner Freundin in der Nacht zum Valentinstag 2013 vor Gericht verantworten. Angeblich ist Pistorius nur in Panik geraten. /
Er gibt zu, Steenkamp durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen zu haben. Allerdings will er sie für einen Einbrecher gehalten haben und deshalb in Panik geraten sein. Die Anklage ist dagegen überzeugt, dass Pistorius seine Freundin nach einem Streit erschoss. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu 25 Jahre Haft. Vor Gericht nicht zugelassen Der Rechtsprofessor Stephen Tucson erklärte am Sonntag, das Video dürfe voraussichtlich im Prozess von der Staatsanwaltschaft nicht als Beweismittel benutzt werden. Sollte der Film von der Verteidigung tatsächlich zur Vorbereitung des Verfahrens in Auftrag gegeben worden sein, sei der Inhalt streng vertraulich und dürfe von der Staatsanwaltschaft nicht verwendet werden. «Wenn dagegen verstossen wird, kann ein Verfahrensfehler festgestellt werden», warnte er. «Und wenn es ein Justizversagen gibt, ist das das Ende des Verfahrens.»
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