Die St. Galler Polizei und die Staatsanwaltschaft machen erstmals von einem neuen, dreistufigen Fahndungskonzept Gebrauch, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Die gesuchten YB-Fans haben eine Woche Zeit, um sich bei der St. Galler Polizei zu melden.
Danach werden zuerst Bilder mit verpixelten (unkenntlich gemachten) Gesichtern der Randalierer veröffentlicht.
Zehn der beschuldigten YB-Anhänger werden noch gesucht. (Symbolbild) /


Wenn dies keinen Erfolg bringt, werden eine Woche später unverpixelte Bilder publiziert.
Den zehn Gesuchten werden Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstösse gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen. 28 weitere Randalierer sind schon identifiziert und zum Teil mit Strafbefehlen abgeurteilt.
Geldstrafe und Bussen
Ein Haupttäter erhielt rechtskräftig eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen sowie eine Busse von 1300 Franken, wie die Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, Natalie Häusler, auf Anfrage sagte. Gegen vier weitere Personen wurden Bussen zwischen 500 und 800 Franken ausgesprochen.
Zehn weitere Strafbefehle gegen YB-Fans sind laut Häusler noch nicht rechtskräftig. Einzelne weitere Fälle sind entweder noch pendent, oder die Verfahren wurden eingestellt, weil dem Betroffenen keine Straftaten nachgewiesen werden konnten.