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Die Orthodoxen und der HonigtopfIm Kanton Zürich wird den anerkannten Religionsgemeinschaften Jahr für Jahr ein prall gefüllter Honigtiopf hingestellt. Die Begünstigten dürfen sich frei von Leistungsvereinbarungen bedienen. Kein Wunder wollen auch bisher Ausgeschlossene zulangen. Doch nur ein Ende dieser Umverteilungsmanie führt zu Gerechtigkeit.Andreas Kyriacou / Quelle: news.ch / Donnerstag, 25. September 2014 / 16:23 h
50 Millionen Franken sind es, die Jahr für Jahr an die fünf anerkannten Religionsgemeinschaften gehen. Das Geld stammt von allen steuerpflichtigen Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen im Kanton.
Der Grossteil, 49.5 Millionen, geht an die Römischkatholiken und an die Reformierten. 250'000 Franken erhalten die Christkatholiken mit ihren kantonal 1871 Mitgliedern (Stand Ende 2013), 220'000 Franken gehen an die 1763 Mitglieder «starke» Israelitische Cultusgemeinde und 30'000 Franken schliesslich darf sich die Jüdische Liberale Gemeinde einstreichen, die im Kanton Zürich ganze 432 Mitglieder hat.
Reformierte sowie Römisch- und Christkatholiken erhalten bekanntlich darüber hinaus noch direkte Steuereinnahmen von ihren Mitgliedern und von allen juristischen Personen im Kanton.
Klar, dass andere mit gierigen Augen auf den Honigtopf schielen. Lautstark bemerkbar gemacht haben sich dieser Tage die Christlich-Orthodoxen. Für gewöhnlich eint die diversen Grüppchen nicht viel mehr als die strikte Ablehnung der gregorianischen Kalenderreform und der Hang zu pompöser Tracht für ihre Aushängeschilder. Doch wenn's um Geld oder Publicity geht, können sie, die sich sonsthin strikt entlang von Sprach- und Landesgrenzen organisieren, auch zusammen spannen.
Weihnachtsfeier in russisch-orthodoxer Kirche in Zürich: Begehrlichkeit nach Steuergeldern eint die Christlich-Orthodoxen der Schweiz. /
Sie haben eine Dachorganisation gegründet, um gemeinsam für die öffentliche Anerkennung zu lobbyieren. Und sie wollen gleich das ganze Programm: Zugang zu einem Anteil des mit 50 Millionen Franken gefüllten kantonalen Honigtopfs und das Recht, von Mitgliedern und Firmen Kirchensteuern einzutreiben. Sekundiert werden sie von den Katholiken, für die dies ein taktisch geschickter Zug sein könnte: Sie können so im Zwingli-Kanton nicht nur die Führungsrolle unter den christlichen Kirchen beanspruchen, sie kommen auch zu Partnern für ihre gesellschaftsilliberale Grundhaltung. Und: je mehr Randgruppen das bestehende Umverteilungssystem zusätzlich unterstützen, desto mehr wird dessen Abschaffung zum Tabu. Dabei ist schon jetzt klar: mit jeder Kleinstkirche, die in den Reigen der Privilegierten aufgenommen wird, desto willkürlicher wird die Nichtaufnahme anderer. Die Hürde, aufgenommen zu werden, ist zwar hoch, die Liste der anerkannten Gemeinschaften ist in der Kantonsverfassung festgehalten und Volksentscheide dazu haben Gewicht. Doch irgendwann wird eine nicht berücksichtigte Gruppierung daherkommen und die Ungleichbehandlung vor Bundesgericht einklagen. So klar, dass sie verlieren wird, ist es nicht. Die einzig vernünftige Antwort ist, Staat und Kirche zu trennen und allen Religionsgemeinschaften abzuverlangen, dass sie sich im Rahmen des Vereinsrechts organisieren. So wie dies beispielsweise im Kanton Genf längst der Fall ist.
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