Das schrieb das Berufungsgericht laut der Nachrichtenagentur Ansa in seiner am Donnerstag in Mailand veröffentlichten Urteilsbegründung. Es hatte den dreimaligen Regierungschef im Juli im «Ruby»-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch freigesprochen.
Die Richter sahen es hingegen als erwiesen an, dass es bei den angeblich wilden «Bunga-Bunga-Partys» in Berlusconis Villa Prostitution gegeben habe. So habe Ruby, mit bürgerlichem Namen Karima El Mahroug, mindestens zweimal in dem Haus in der Nähe von Mailand übernachtet.
Berlusconi war zudem Amtsmissbrauch vorgeworfen worden.
Nur nicht nachfragen, dann ist es (l)egal. /


Er soll laut Anklage 2010 mit Anrufen bei der Polizei nach einer Festnahme Rubys deren Freilassung erwirkt haben. Das Gericht erklärte nun, auch in diesem Fall gebe es keine Beweise.
In erster Instanz war er in dem Prozess zu sieben Jahren Haft und einem Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Nach dem Freispruch kann noch eine dritte Instanz angerufen werden. Dann müsste sich der Kassationsgerichtshof in Rom mit dem Fall befassen.