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Freispruch für nach Erdbeben in L'Aquila verurteilte WissenschafterRom - Sechs Wissenschafter, die erstinstanzlich vor zwei Jahren für schuldig erklärt wurden, weil sie die Bevölkerung der Stadt L'Aquila 2009 nicht hinreichend vor einem Erdbeben gewarnt haben sollen, sind unschuldig. Dies entschied das Berufungsgericht von L'Aquila.fest / Quelle: sda / Montag, 10. November 2014 / 19:53 h
Erstinstanzlich waren die Angeklagten zu sechs Jahren verurteilt worden. Für einen weiteren Angeklagten wurde die erstinstanzliche Strafe am Montag von sechs auf zwei Jahre Haft reduziert.
Das 2012 gefällte erstinstanzliche Urteil hatte in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft für einen Eklat gesorgt. Die Anklage hatte den Wissenschaftern vorgeworfen, die Risiken des Bebens unterschätzt zu haben, bei dem im April 2009 insgesamt 308 Menschen getötet und mehr als 1600 verletzt wurden.
Zu den freigesprochenen Angeklagten zählen führende Wissenschafter Italiens, wie etwa der ehemalige Leiter des Instituts für Geophysik und Vulkanologie, Enzo Boschi, und Ex-Zivilschutzchef Franco Barberi.
Die Forscher waren vor dem Beben zu dem Schluss gekommen, dass eine Reihe von vorangegangenen Erdstössen in der Region auf kein erhöhtes Erdbebenrisiko hinweise.
Experten hatten das Erdbeben von L'Aquila 2009 nicht vorhergesehen. /
Ihre Empfehlungen dienten den Behörden als Entscheidungshilfe. Erdbeben unvorhersehbar Die Angeklagten hätten die lange Serie kleiner Beben ohne Schäden ignoriert, die in der Region Wochen vor dem Erdbeben registriert worden waren, und die wachsende Sorge unter der Bevölkerung heruntergespielt, meinten die Staatsanwälte. Die Verteidiger erwiderten, dass Erdbeben unvorhersehbar seien. Diese Ansichten teilten offenkundig auch die Berufungsrichter. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von L'Aquila gegen die Experten wurde nach einer Anzeige von 30 Bürgern eingeleitet. Fünf Tage vor dem grossen Erdbeben hatte eine Kommission aus Funktionären des Zivilschutzes und Seismologen getagt und den Bürgern erklärt, dass keinerlei Erdbebengefahr bestehe.
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