«Ein Schimpanse ist keine 'Person' im Sinne des Habeas Corpus Act», dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, hiess es in der schriftlichen Urteilsbegründung der Richter in Albany.
Die Organisation The Nonhuman Rights Project wollte mit der Klage vor allem erreichen, dass ein nach ihrer Ansicht unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrter Schimpanse freigelassen werden sollte.
Tut mir Leid lieber Schimpanse, aber du hast keine Menschenrechte. (Symbolbild) /


Im Oktober trug sie ihre Argumente vor einem Berufungsgericht vor: Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden.
Keine rechtliche Pflichten
Die Richter urteilten nun jedoch, dass Schimpansen anders als Menschen keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen noch für ihre Taten rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Diese Unfähigkeit zu «jeglicher rechtlichen Verantwortlichkeit und zu gesellschaftlichen Pflichten» oder einer «Übernahme von Verantwortung» machten es unmöglich, den Tieren Rechte zuzusprechen wie sie Menschen zustünden.
Als Reaktion auf das Urteil erklärten die Tierschützer, die Justiz habe erstmals über einen derartigen Fall verhandelt. Das Gericht habe ausser Acht gelassen, dass angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch das Recht Änderungen unterworfen sei.