Die zuständige Kommission habe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da den Konsumenten in allen betroffenen Märkten auch nach dem Zusammenschluss genügend alternative Anbieter zur Auswahl stünden, heisst es in einer Mitteilung vom Freitagnachmittag.
Das Vorhaben betrifft Vermögenswerte im Wert von mehreren Milliarden Euro, zu deren Veräusserung Holcim und Lafarge sich
Genügend Alternativen im Zementgewerbe. /


im Dezember 2014 verpflichtet haben, um von der Kommission die Genehmigung ihres Zusammenschlusses zu erhalten.
Im Mittelpunkt der Prüfung standen die Folgen des geplanten Zusammenschlusses für den Wettbewerb auf dem Markt für Grauzement in der Grenzregion zwischen Polen und der Slowakei, der Grenzregion zwischen Frankreich und Belgien sowie Grossbritannien.