Der Mechanismus solle bei jeder Krise «automatisch ausgelöst» werden und dafür sorgen, dass ein Teil der Menschen, die internationalen Schutz benötigten, «auf Basis eines gerechten Verteilungsschlüssels» in Europa aufgenommen werde.
Die Kommission hatte im Mai erstmals eine Umverteilung für die stark belasteten Hauptankunftsländer Italien und Griechenland vorgeschlagen. Demnach sollten 40'000 Flüchtlinge gemäss verpflichtenden Quoten auf andere EU-Länder verteilt werden. Der Plan scheiterte jedoch am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten insbesondere aus Osteuropa.
Vage gesetzliche Grundlage
Brüssel hatte sich erstmals im Mai für den Umverteilungsvorschlag auf den Notfallmechanismus nach Artikel 78, Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU bezogen.
Viele Flüchtlinge sollten auf EU-Länder verteilt werden. /


Dort heisst es relativ vage: «Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Massnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen.»
Wie die bisherige Notfallbestimmung aus Sicht der EU-Kommission geändert oder ergänzt werden soll, ist noch offen. Die Kommissionssprecherin konnte auch keine Antwort auf die Frage geben, nach welchen Kriterien eine automatische Auslösung des neuen Notfallmechanismus erfolgen soll. Die Details würden mit dem Vorschlag vorgelegt, sagte sie.
Dies solle nun vor dem Sondertreffen der Innen- und Justizminister am 14. September zur Flüchtlingskrise erfolgen. Neue Vorschläge zur Flüchtlingskrise werden auch von der Rede von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zur Lage der Union am kommenden Mittwoch vor dem Europaparlament erwartet.